Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch

Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch

Gesetzliche Vorgaben/Bedingungen/Ablauf

Die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch ist die Buchung mehrerer Flurstücke des Liegenschaftskatasters als ein Grundstück im Rechtssinn. Sie ist antragsgebunden. Die Unterschriften unter den Anträgen an das Grundbuchamt müssen öffentlich beglaubigt sein (Grundbuchvorschrift). Nach Antragstellung bucht das Grundbuchamt beim Amtsgericht die Flurstücke unter einer laufenden Nummer. Sind die Grundstücke auf verschiedenen Grundbuchblättern gebucht, ist zusätzlich eine Umbuchung auf ein Grundbuchblatt erforderlich.

Luftbild aus dem Frühjahr 2013 mit den gelb eingefärbten Flurstücksgrenzen

Haben die Grundstücke unterschiedliche Belastungen, (siehe in Abteilung 2 und 3 des Grundbuchblattes) ist in der Regel eine Rücksprache mit den zuständigen Rechtspflegenden des Amtsgerichtes beziehungsweise Grundbuchamtes erforderlich. Bei unterschiedlichen Belastungen entscheiden diese, ob eine Vereinigung im Grundbuch überhaupt gebucht werden kann.

Eine Beglaubigung der Unterschriften kann in allen Fällen ein*e Notar*in vornehmen. Bilden die zu vereinigenden Grundstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit, kann eine Beglaubigung auch von in Nordrhein-Westfalen ansässigen, öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*innen und im Katasteramt vorgenommen werden.
Zur Beglaubigung ist das persönliche Erscheinen aller Grundstückseigentümer*innen erforderlich. Diese müssen sich dabei mit einem amtlichen Ausweis ausweisen.

Die von Ihnen beauftragte Stelle sendet den Vereinigungsantrag an das Amtsgericht beziehungsweise Grundbuchamt. Von dort erhalten Sie dann eine Rückmeldung. Wird eine Vereinigung im Grundbuch gebucht, erhält auch das Katasteramt eine entsprechende Information und vermerkt dieses im Datenbestand des Liegenschaftskatasters.

Antragsbeglaubigung beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung (Katasteramt)

Aus technischen und organisatorischen Gründen ist eine Vorbereitung erforderlich. Senden Sie Ihren Vereinigungswunsch unter Angabe der zu vereinigenden Flurstücke, der Gemarkung und der Flurnummer bitte an die:

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5
45466 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: versenden
Telefax: 0208 / 455-6299

Die Stadteilbezeichnungen in Mülheim sind mit den amtlichen Grenzen der Katastergemarkungen nicht identisch. Geben Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, auch bitte die Lagebezeichnungen an. So werden zusätzliche verzögernde Recherchen vermieden.

Nach einer Recherche in den Katasterunterlagen und im Grundbuch erhalten Sie nach wenigen Tagen eine Rückmeldung (bitte Telefonnummer angeben).
Die Beglaubigung beim Katasteramt ist gebührenfrei.

Kontakt


Stand: 19.01.2024

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