Archiv-Beitrag vom 29.09.2005Gutachten
- Eigentümer, Miteigentümer, Inhaber von Rechten an einem Grundstück und die Gerichte können Gutachten beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen. Diese werden, nach Ortsbesichtigung, in der Geschäftsstelle vorbereitet und von dem Kollegialgremium des Gutachterausschusses beschlossen, das auch über das oder die Bewertungsverfahren und die Begründung des Gutachtens entscheidet.
Weitere Informationen unter:
Homepage des Gutachterausschusses
Kontakt
Stand: 05.10.2010
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