Archiv-Beitrag vom 04.03.2022Neuigkeiten für Hochzeitspaare
Gästezahl bei standesamtlichen Trauungen
Aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmen hat der Krisenstab jetzt die Regeln für unsere standesamtlichen Trauungen angepasst, teilt Stadtsprecher Volker Wiebels mit.
Vor allem freue ich mich für unsere Paare, dass ab sofort unter bestimmten Bedingungen auch wieder Trauungen ohne Maskenpflicht möglich sind, so die Leiterin des Standesamtes, Katrin Dente.
Grundsätzlich gilt für Trauungen:
• Weniger Gäste und ein Mindestabstand von 1,5 Meter: keine Maskenpflicht
• Mehr Gäste ohne Mindestabstand: mit Maskenpflicht
Ab sofort dürfen in den Trauzimmern folgende Personenkreise an den Eheschließungen teilnehmen:
- Trausaal (Rathaus): 20 Gäste mit Maske oder 8 Gäste ohne Maske
- Aquarius: 50 Gäste mit Maske oder 12 Gäste ohne Maske
- Wappenzimmer / Schloß Broich: 40 Gäste mit Maske oder 12 Gäste ohne Maske
- Rittersaal / Schloß Broich: 60 Gäste mit Maske oder 20 Gäste ohne Maske
- Schloß Styrum: 40 Gäste mit Maske oder 16 Gäste ohne Maske
- Weiße Flotte: 82 Gäste mit Maske oder 20 Gäste ohne Maske
Jeweils zuzüglich Hochzeitspaar, Trauzeug*innen, 1 Fotograf*in.
Weiterhin werden Kinder ab 3 Jahren bei der Ermittlung der Gästezahl berücksichtigt.
Zudem gelten für unsere Trauungen folgende Regelungen:
- Die Maskenpflicht entfällt während der Trauung für den/die Standesbeamt*in und das Hochzeitspaar.
- Weiterhin gilt aber die Pflicht zur Händedesinfektion.
Kontakt
Stand: 06.05.2022
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