Archiv-Beitrag vom 31.01.2018Hauptausschuss stimmt Fortführung des Rennbetriebes auf der Rennbahn Raffelberg zu
Übernahme durch neuen Rennclub Mülheim an der Ruhr
Mit großer Mehrheit stimmte der Hauptausschuss am Dienstag, 30. Januar 2018 in nichtöffentlicher Sitzung der Übertragung des Erbbaurechtsvertrages (vom 14.5.2004) von dem Mülheimer Rennverein Raffelberg e.V. auf den Rennclub Mülheim an der Ruhr e.V. zu.
„Für uns ist das ein Glücksfall“, freut sich Oberbürgermeister Ulrich Scholten. Dabei gehe es nicht nur um den Pferdesport, sondern auch darum, dass die Rennbahn Raffelberg als Naherholungsgebiet erhalten bleibt.
Der Hauptausschuss hat in der Sitzung zudem die Verwaltung, vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche mit dem Vorstand des Rennclub Mülheim an der Ruhr e.V., beauftragt, bis zum 31. Juli 2018 für den Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zum Herauslösen der Grundstücksfläche des „Gutshof Raffelberg“ aus dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag zu erstellen. Auch hierfür gab es eine breite Mehrheit. „Damit können wir das rund 8.000 Quadratmeter große Grundstück an der Akazienallee mit dem alten Gutshaus aus der verpachteten Fläche herausnehmen, um dort eventuell Wohnungsbau möglich zu machen“, so der OB.
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Stand: 31.01.2018
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