Haushalt 2025
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 nebst Anlagen wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 beschlossen und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Bis zur Genehmigung durch die Bezirksregierung gilt die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW; in dieser Zeit darf die Haushaltssatzung noch nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Sie dient jedoch als Buchungsgrundlage für die Haushaltswirtschaft 2025.
Sie haben die Möglichkeit, die Etatrede des Stadtkämmerers (Präsentation) anlässlich der Etateinbringung des Haushalts 2025 in den Rat der Stadt am 5. Dezember 2024 sowie den am 20. Januar 2025 beschlossenen Haushaltsplan 2025 (gesamt mit Anlagen), als Datei herunterzuladen.“
Kontakt
Kontext
- Etatrede des Stadtkämmerers 2025 (Dateigröße: 1967 KB/-typ: pdf)
- Haushaltsplan 2025 (Gesamt mit Anlagen) (Dateigröße: 18366 KB/-typ: pdf)
Stand: 21.03.2025
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