Hebesatzsatzung 2017

Hebesatzsatzung 2017

Satzung vom 15. Dezember 2016
über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr im Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung 2017)

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. Seite 496) in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I Seite 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I Seite 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I Seite 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I Seite 1834), hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

§ 1

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)  für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 265 v. H. (vom Hundert)
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) 640 v. H.
2. Gewerbesteuer 525 v. H.

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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Stand: 08.12.2022

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