Heilpraktiker*in

Heilpraktiker*in

Wo kann ich meine Heilpraktiker*innenprüfung ablegen? Wie verfahre ich bei der Anmeldung einer heilkundlichen Praxis? Welche Formalitäten sind zu berücksichtigen?

Kräuter, Blüten und homöopathische Arzneimittel. Infos zu Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. - Pixabay

Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich staatlich anerkannten (approbierten) Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Wenn Sie dennoch Heilkunde ausüben möchten, ohne im Besitz einer Approbation zu sein, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis als Heilpraktiker*in nach dem Heilpraktikergesetz.

Die Erteilung dieser Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Behörde im Rahmen einer Kenntnisüberprüfung sowie nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

Sofern Sie in Mülheim an der Ruhr Ihren Wohnsitz haben, gelten die folgenden Zuständigkeiten:

Unbeschränkte Erlaubnis und beschränkte Erlaubnis für den Bereich Psychotherapie

  • Kenntnisüberprüfung und Erlaubniserteilung erfolgen seit dem 01.01.2024 durch das Amt für Gesundheit und Hygiene der Stadt Mülheim an der Ruhr

Beschränkte Erlaubnis für den Bereich Physiotherapie

Fragen bezüglich Anmeldeverfahren und Prüfungsablauf richten Sie bitte direkt an die dort zuständigen Ansprechpersonen.

Niederlassung als Heilpraktiker*in

Sie möchten nach der Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt*Ärztin) eine Tätigkeit als Heilpraktiker*in in Mülheim an der Ruhr aufnehmen? Bitte teilen Sie in einem formlosen Schreiben die Praxisanschrift (mit Fax-, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse) sowie das Datum der Tätigkeitsaufnahme mit und senden Sie uns eine beglaubigte Fotokopie der Erlaubnisurkunde und eine Fotokopie des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses zu. Ihre Daten werden hier registriert und es findet eine turnusmäßige Kontrolle Ihrer Praxis statt.

Auf Wunsch kann Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Anmeldung ausgestellt werden. Die Bescheingung ist nach Tarifstelle 12.1.3.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25,- Euro.

Hinweis zu der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europaischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte, aufgeteilt nach Ämtern und Fachbereichen.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Kontakt


Stand: 01.02.2024

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