Hausnummerierung
Eine eindeutige, leicht nachvollziehbare Hausnummerierung liegt nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Interesse (zum Beispiel zur Auffindbarkeit durch Rettungsdienste).
Daher wird die Vergabe neuer Hausnummern direkt mit dem Genehmigungsverfahren von Bauvorhaben geregelt. Arbeitsgrundlage dabei ist die Hausnummerierungskarte.
Soweit Ihnen unzweckmäßige oder unklare Hausnummerierungen auffallen sollten - was zum Beispiel historische Ursachen haben kann -, können Sie unabhängig von einem Bauvorhaben hier eine Überprüfung und gegebenenfalls Umnummerierung anregen.
Beleuchtete Hausnummern sind erlaubt und deren Anbringung wird ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich sollte die Hausnummer leicht von der Straße aus zu sehen sein.
Satzung über die Nummerierung von Gebäuden
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Stand: 25.01.2024
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