Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder
vom 16. Juli 2007 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 22. Mai 2024
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), sowie des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 25.04.2024 folgende Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder beschlossen:
§ 5 Schwimmvereine und sonstige Schwimmsportgruppen
I. Hallen- und Hallenfreibäder, Naturbad
A) Nutzungsbedingungen
Allgemeines
(1) Für die Nutzung der Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen gilt die Badeordnung für die städtischen Bäder. Die Gebühren ergeben sich aus Teil B dieser Gebührensatzung.
(2) Gebührenschuldner ist der jeweilige Nutzer des Bades und im Fall von § 5 die Schwimmvereine und sonstigen Schwimmsportgruppen.
(3) Mit dem Verlassen eines Bades endet die Nutzungszeit.
(4) Einzelkarten gelten nur am Lösungstag. Wertkarten berechtigen zum mehrfachen Besuch und sind übertragbar.
(5) Gebühren für nicht in Anspruch genommene Wertkarten werden nicht erstattet.
(6) Die/Der Gebührenpflichtige kann nicht mit Gegenforderungen aufrechnen.
(7) Bei Eintritt in das Bad ist darauf zu achten, dass der jeweils gültige Tarif gewählt wird. Andernfalls ist eine erhöhte Gebühr von 30,- Euro zu entrichten.
(8) Gebühren können gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden. Hierfür gilt die Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass sowie vergleichsweise Regelung von Forderungen der Stadt Mülheim an der Ruhr in der jeweils gültigen Fassung.
Die zwangsweise Durchsetzung der aus dieser Dienstanweisung sich ergebenden Verpflichtungen richtet sich nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
(9) Kinder bis zum vollendetem 6. Lebensjahr können die Bäder unentgeltlich nutzen.
(10) In Sonderfällen kann der Betriebsleiter des Mülheimer SportService in Absprache mit dem/der Sportdezernenten/-in von der Gebührensatzung abweichende Entscheidungen treffen. Dies gilt auch für die Festlegung eines günstigeren Tarifes bei besucherschwachen Zeiten.
Leistungen
In allen Fällen endet die Badezeit spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
Sammelumkleiden
Jugendliche müssen im Regelfall Sammelumkleiden benutzen.
Schwimmunterricht
(1) Schwimmunterricht gilt für die Dauer des Lehrganges von 12 Unterrichtsstunden. Beim Gruppenschwimmunterricht beträgt eine Übungsstunde 45 Minuten, beim Einzelschwimmunterricht 30 Minuten.
(2) Für jede Übungsstunde ist neben den Unterrichtsgebühren die festgesetzte Gebühr für den Badeintritt zu entrichten.
Schwimmvereine und sonstige Schwimmsportgruppen
(1) Die Nutzungszeiten werden vom Mülheimer SportService festgesetzt.
(2) Eine Zusammenfassung der Nutzungszeiten mehrerer Vereine zu einer
gemeinsamen Nutzungszeit kann bei geringer Teilnahme und bestehendem Bedarf durch den Mülheimer SportService angeordnet werden. Die festgesetzte Gebühr ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl der einzelnen Gruppen entsprechend der Bahnenzahl zu entrichten.
(3) Über die Nutzungszeiten werden Gebührenbescheide ausgestellt.
Die Nutzungsgebühr muss innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Gebührenbescheides auf das vom Mülheimer SportService genannte Konto kosten- und gebührenfrei ohne jeden Abzug eingezahlt werden. Zur Mahnung der fälligen Zahlung ist der Mülheimer SportService nicht verpflichtet. Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Zustellung zu erheben, sie haben keine aufschiebende Wirkung.
Werden fällige Gebühren trotz Mahnung nicht gezahlt, so können die Schwimmstunden entzogen werden. Die Gebühr ist auch bei Nichtnutzung zu zahlen.
(4) Bei Ausfall von Übungsstunden ist der Mülheimer SportService mindestens 14 Tage vorher schriftlich zu verständigen.
(5) Für vereinseigene Geräte in den Bädern übernimmt der Mülheimer SportService keine Haftung.
Sonstige Veranstaltungen
(1) Die Bäder werden auf Antrag vom Mülheimer SportService für Veranstaltungen vermietet.
(2) Die Nutzungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen baulichen und technischen Gegebenheiten in den Bädern und werden im Einzelfall festgelegt.
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.06.2024 in Kraft.
B) Gebührentarif
I. Hallen- und Hallenfreibäder, Naturbad
I a) Naturbad
1. Erwachsene
Einzelkarte 5,- Euro
2. Kinder und Jugendliche
von 6 bis 17 Jahren sowie SchülerInnen ab 18 Jahren, Auszubildende, Studenten/innen, Zivil-, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende, sofern sie sich als solche ausweisen.
Einzelkarte 2,50 Euro
I b) Hallen- und Hallenfreibäder
1. Erwachsene
- Einzelkarte 4,- Euro
- Einzelschwimmunterricht je Übungsstunde 13,- Euro
- Gruppenschwimmunterricht je Übungsstunde 2,50 Euro
- Kurs (Wassergymnastik und mehr) Einzelfallregelung
2. Kinder und Jugendliche
von 6 bis 17 Jahren sowie SchülerInnen ab 18 Jahren, Auszubildende, Studenten/innen, Zivil-, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende, sofern sie sich als solche ausweisen.
- Einzelkarte 2,- Euro
- Einzelschwimmunterricht je Übungsstunde 10,- Euro
- Gruppenschwimmunterricht je Übungsstunde 1,50 Euro
- Schulschwimmen je Schüler 0,77 Euro (innere Verrechnung)
Ermäßigungskarten (für den Badeintritt)
- Wertkarte 15: 13,50 Euro
- Wertkarte 30: 25,- Euro
- Wertkarte 65: 50,- Euro
- Wertkarte 150: 100,- Euro
3. Schwimmvereine
a) Hallen und Hallenfreibäder
Schwimmbecken bis 200 Quadratmeter Wasserfläche:
- Schwimmvereine 1,35 Euro
- DRK 3,- Euro
- Veranstaltungen 23,- Euro je Stunde
- Lehrbecken Übungsstunde 0,60 Euro
Schwimmbecken über 200 qm Wasserfläche:
- Übungsstunde je 25 Meter - Bahn
- Schwimmvereine 0,45 Euro
- DRK 1,- Euro
- Veranstaltungen 6,- Euro je Stunde
b) Naturbad
Übungsstunde:
- Erwachsene 0,30 Euro
- Kinder 0,15 Euro
Veranstaltungen:
- 10 Prozent der Bruttoeinnahmen, jedoch mindestens 50,- Euro je Stunde
4. Sonstige Nutzer
Die Nutzungsgebühren werden nach Art und Umfang der Veranstaltung festgesetzt.
Die Mindestgebühren betragen:
a) Hallenbäder bis 200 Quadratmeter Wasserfläche
Kindergeburtstage und sonst. Veranstaltungen je Stunde 35,00 Euro, zum Beispiel Kursangebote, für deren Teilnahme eine Gebühr erhoben wird (Mülheimer Sportbund, Betriebssport und mehr), je Stunde 30,- Euro.
b) Schwimmerbecken ab 200 Quadratmeter Wasserfläche
je Stunde und Bahn 12,50 Euro
c) Naturbad
10 Prozent der Bruttoeinnahmen, jedoch mindestens 100,- Euro je Stunde
1. Erwachsene
a) Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent und ihre im Ausweis anerkannten und für die Begleitung notwendigen Personen erhalten auf die festgesetzten Gebühren eine 50 prozentige Ermäßigung.
b) Inhaber eines MülheimPasses und ihre minderjährigen Kinder erhalten auf die festgesetzten Gebühren eine 50 prozentige Ermäßigung.
c) Inhaber einer Mülheimer Freiwilligenkarte erhalten auf die festgesetzten Gebühren eine 50 prozentige Ermäßigung.
Entsprechende Schwerbehindertenausweise/MülheimPässe/Mülheimer Freiwilligenkarten sind auf Verlangen vorzulegen.
2. Kinder und Jugendliche
Dasselbe gilt für
- schwerbehinderte Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent - schwerbehinderte SchülerInnen ab 18 Jahren ab einem
Behinderungsgrad von 70 Prozent, schwerbehinderte Auszubildende
und Studenten/innen ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent - Jugendliche, die Inhaber eines MülheimPasses sind sowie
- Kinder und Jugendliche, die Inhaber einer Mülheimer
Freiwilligenkarte sind.
Entsprechende Schwerbehindertenausweise/MülheimPässe/Mülheimer Freiwilligenkarten sind auf Verlangen vorzulegen.
Ersatzleistungen
- Schlüsselarmband 3,- Euro
- Schlüssel 6,- Euro
- Schlüsselarmband und Schlüssel 9,- Euro
Reinigungsgebühr für die nach Aufwand im Einzelfall enstandene Beseitigung von groben Verunreinigungen.
Mietgebühren
- Sonnenschirm 1,50 Euro
- Liegestuhl 2,50 Euro
Verkauf von Schwimmabzeichen
Bronze, Silber, Gold, Seepferdchen je 2,50 Euro
In den Gebühren ist die anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Kontakt
Kontext
Stand: 31.05.2024
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