Liegenschaftskataster: Auskunft
Das Liegenschaftskataster ist ein beschränkt öffentliches Register. Das bedeutet, dass Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, Auskunft daraus erhalten können. Diese Regelung dient dem Schutz personenbezogener Daten. Ein bloßes einseitiges Kauf- oder Mietinteresse reicht nicht aus. Diese Unterlagen sind kostenpflichtig, genaue Angaben können Sie der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Beachten Sie aber bitte, dass weder das Katasteramt noch das Grundbuchamt für den Nachweis der Adressen der Grundstücks-Eigentümer*innen zuständig ist.
Hier finden Sie weitere Infos zum Liegenschaftskataster und zur Katasterauskunft.
Hier gelangen Sie zur Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.
Kontakt
Stand: 17.09.2024
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