Hundesteuer

Hundesteuer

Hündin Bonny ist in Mülheim angemeldet und trägt ihre Hundemarke. - Janine Hövels

Beginn und Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Bei Zuzug des*der Hundehalter*in aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.

Bei einer Abmeldung endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund verkauft oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstorben ist.

Hundesteuerbescheid / Hundemarke

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Hundehalter*innen einen Hundesteuerbescheid aus dem die Jahressteuer sowie die Zahlungstermine ersichtlich sind. Eine Hundemarke ist beigefügt. Die Hundehaltenden sind verpflichtet, außerhalb der Wohnung oder des eingezäunten Grundbesitzes eine gültige Steuermarke mit sich zu führen. Nach Eingang der Abmeldung erhalten die bisherigen Hundehalter*innen einen Hundesteuerbescheid über die Aufhebung der Steuerfestsetzung für die Zeit, für die keine Steuer mehr zu zahlen ist. Die Hundesteuermarke ist an den Fachbereich Finanzen - Team Gemeindesteuern zurück zu senden.

Hundesteuersätze

Die Steuer beträgt in Mülheim an der Ruhr für das Halten von

  • einem Hund: 160,- Euro pro Jahr,
  • zwei Hunden: 220,- Euro pro Jahr (je Hund),
  • drei oder mehr Hunden: 250,- Euro pro Jahr (je Hund).

Der erhöhte Hundesteuersatz von 850,- Euro pro Jahr wird für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) erhoben. Hierzu gehören insbesondere folgende Hunderassen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.

Steuerbefreiung / Steuerermäßigung

Hier finden Sie Informationen für die Gewährung einer Steuerbefreiung / Steuerermäßigung.

Kontakt

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt 24 - Fachbereich Finanzen
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
 

  • Nachnamen: A bis E
    Telefon: 0208 / 455-2037, Raum B 204, Frau Polatkan
     
  • Nachnamen G, L bis T
    Telefon: 0208 / 455-2034, Raum B 201, Herr Paulsen
     
  • Nachnamen F, H bis K, U bis Z
    Telefon: 0208 / 455-2036, Raum B 201, Frau Schöpper-Hamacher

Anmeldung / Abmeldung eines Hundes

Die An- und Abmeldung eines Hundes ist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr nur schriftlich möglich.

Das An- und Abmeldeformular kann Ihnen zugeschickt werden. Melden Sie sich dann bitte bei den oben angegebenen Telefonnummern.

Sie können den Hund aber auch per Online-Formular an- und abmelden. Gehen Sie dazu auf die Online-Formulare.

Zahlungen

Die Hundesteuer ist grundsätzlich in vierteljährlichen Raten (15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober) zu bezahlen. Für bereits abgelaufene Quartale ergibt sich eine Sonderfälligkeit. Die Hundesteuer kann jedoch auch für das ganze Jahr im Voraus bezahlt werden. Auf Antrag ist auch eine monatliche Zahlung der Hundesteuer möglich. Die genauen Zahlungstermine sind dem Hundesteuerbescheid zu entnehmen. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf eines der Bankkonten der Stadtkasse (siehe Rückseite des Hundesteuerbescheides) oder per Einzugsermächtigung (liegt dem Steuerbescheid bei) vorzunehmen.

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Hunde aller Rassen, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter werden, sind über die Anmeldung beim Fachbereich Finanzen/Team Gemeindesteuern hinaus auch beim Ordnungsamt/Veterinäramt anzumelden. Gehen Sie hierzu bitte rechts auf die Online-Formulare und wählen das Formular "Hunderasse Meldebogen".

Ihre Ansprechperson beim Ordnungsamt:

  • Dirk Schürmann (Nachnamen A bis K) 0208 / 455-3178
  • Ralf Padrok (Nachnamen L bis Z) Telefon 0208 / 455-3155

Leineweberstraße 18 - 20
45468 Mülheim an der Ruhr

Datenschutzhinweise des Fachbereiches Finanzen

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 08.03.2024

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