Einwohnerversammlungen / Unterrichtung der Einwohner*innen

Einwohnerversammlungen / Unterrichtung der Einwohner*innen

Der Rat der Stadt muss nach § 23 der Gemeindeordnung (GO NRW) Einwohner*innen über bedeutsame Angelegenheiten unterrichten.

Oberbürgermeister Scholten hat die Vertreterinnen und Vertreter der Mülheimer Bürgervereine, Interessengemeinschaften und die Bürgermeisterinnen sowie Bezirksbürgermeister zum gemeinsamen Gespräch eingeladen. - Tobias Grimm - Referat I.4 - Kommunikation/Internetredaktion

Dies trifft besonders bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl der Einwohner*innen nachhaltig berühren, zu.

Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht. Deshalb erfolgen unter anderem Einwohnerversammlungen, andere geeignete Veröffentlichungen oder öffentliche Auslegungen von Planungen und Vorhaben.

Einladungen zu Einwohnerversammlungen werden in der Regel durch das Amtsblatt ausgesprochen und zusätzlich auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlicht.

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Stand: 05.02.2024

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