Schiedsamt - Schiedspersonen

Schiedsamt - Schiedspersonen

Die Institution der Schiedspersonen geht, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, bis auf das Jahr 1826 zurück. In vielen Streitfällen ist die obligatorische Streitschlichtung durch Güte- und Schlichtungsstellen vorgeschrieben. Das Schiedsamt ist eine solche Stelle.

Einer gegen alle - einer für alle! Einigung, Miteinander, Streitschlichtung - Pixabay

Die Schiedsperson hilft den Bürger*innen sowohl in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, als auch in bestimmten Strafsachen, einen Konflikt ohne Anrufung der Gerichte beizulegen. Für viele Fälle bedeutet es daher, dass zuerst durch die streitenden Parteien bei der für Sie zuständigen Schiedsperson ein Antrag auf Schlichtung gestellt werden muss. Hier wird dann in nicht öffentlicher Verhandlung, in ruhiger, sachlicher Atmosphäre versucht, eine Einigung unter den Streitenden zu erzielen. Diese Einigung wird von der Schiedsperson schriftlich dokumentiert und ist für die Beteiligten bindend, ähnlich wie ein gerichtliches Urteil.

Wenn keine Einigung erzielt werden sollte, wird von der Schiedsperson eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung kann dann Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.

Die Schiedsperson Ihres Bezirkes hilft Ihnen zum Beispiel bei:

  • Rechtlichen Streitigkeiten unter Nachbar*innen
  • Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Leichter und fahrlässiger Körperverletzung
  • Rechtlichen Problemen im Gleichstellungsgesetz
  • Auch in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen das obligatorische außergerichtliche Verfahren nicht vorgeschrieben ist
  • Überall dort, wo ein Kompromiss zwischen den streitenden Parteien möglich ist

Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Im Rats- und Rechtsamt findet die Betreuung und fachliche Begleitung der Schiedspersonen statt; es übernimmt die Sachkosten und versorgt die Schiedspersonen mit dem erforderlichen Material, wie: Dienststempel, Amtsschild, notwendigen Vordrucken und ähnlichem.
Die notwendigen Lehrgangskosten werden ebenfalls übernommen.
Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Sprechzimmervergütung von zurzeit monatlich 45,00 Euro vergütet. Die Auslagen werden erstattet.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht über 75 Jahre alt sein.

Der Wohnsitz sollte im jeweiligen Stadtbezirk sein.

Die Schiedsperson wird bei entsprechender Eignung für die Dauer von fünf Jahren vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr gewählt.

Das Mülheimer Stadtgebiet ist in zehn Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

Welche Schiedsperson für Ihre Straße und Ihren Bezirk zuständig ist, erfahren Sie auf der Karte unter https://geo.muelheim-ruhr.de/schiedsamtsbezirke

Die jeweilige Schiedsperson wird von der zuständigen Bezirksvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Leitung des Amtsgerichtes Mülheim an der Ruhr bestätigt, vereidigt und verpflichtet die Schiedsperson und übt die Dienstaufsicht insgesamt aus.
Nach Ablauf dieser Periode können sie sich entweder zur Wiederwahl stellen oder das Amt aufgeben.

Im Amtsgerichtsbezirk Mülheim an der Ruhr sind zurzeit folgende Schiedspersonen tätig:

Bezirk 1 (Altstadt I - Stadtmitte mit Holthausen und Menden)
Bezirk 2 (Altstadt II - West)
Bezirk 3 (Altstadt I - Ost mit Rumbachtal und Raadt)
Bezirk 4 (Heißen)
Bezirk 5 (Altstadt II - Ost mit Winkhausen)
Bezirk 6 (Dümpten)
Bezirk 7 (Styrum)
Bezirk 8 (Speldorf)
Bezirk 9 (Broich)
Bezirk 10 (Saarn)

Bezirk 1 (Altstadt I - Stadtmitte mit Holthausen und Menden)
Nicole Marx
Telefon: 0208 / 75 93 15
E-Mail: nicole.marx@schiedsfrau.de
Vertretung: Bezirk 2, Bezirk 3, Bezirk 4

Bezirk 2 (Altstadt II - West)
Jörg Dieter Kampermann
Heißener Straße 86
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 37 25 43
E-Mail: joerg-dieter.kampermann@schiedsmann.de
Vertretung: Bezirk 1, Bezirk 3, Bezirk 4

Bezirk 3 (Altstadt I - Ost mit Rumbachtal und Raadt)
Nina Rasche
Telefon: 0172 / 2309203
E-Mail: nina.rasche@schiedsfrau.de
Vertretung: Bezirk 1, Bezirk 2, Bezirk 4

Bezirk 4 (Heißen)
Joachim vom Berg
Folkenbornstraße 39
45472 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 9 40 76 43
E-Mail: joachim.vom-berg@schiedsmann.de
Vertretung: Bezirk 1, Bezirk 2, Bezirk 3

Bezirk 5 (Altstadt II - Ost mit Winkhausen)
Clemens Heinrichs
Telefon: 0208 / 47 00 04
Mobil: 0171 / 1980463
E-Mail: clemens.heinrichs@schiedsmann.de
Vertretung: Bezirk 6, Bezirk 7

Bezirk 6 (Dümpten)
Georg Meurer (City Fahrschule Meurer)
Oberhausener Straße 161
45476 Mülheim an der Ruhr

E-Mail: georg.meurer@schiedsmann.de
Mobil: 0171 / 5339575
Vertretung: Bezirk 5, Bezirk 7

Bezirk 7 (Styrum)
Knut Binnewerg
Blumenstraße 1 a
45476 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 40 22 57
Vertretung: Bezirk 5, Bezirk 6

Bezirk 8 (Speldorf)
N.N.
Vertretung: Bezirk 9, Bezirk 10

Bezirk 9 (Broich)
Claudia Lamers
Kirchstraße 59
45479 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 42 12 96
E-Mail: claudia@continuit.de
Vertretung: Bezirk 8, Bezirk 10

Bezirk 10 (Saarn)
Helene Geerkens
Hermann-Josef-Hüßelbeck-Straße 8
45481 Mülheim an der Ruhr
Mobil: 0151 / 18720528
E-Mail: helene.geerkens@schiedsfrau.de
Vertretung: Bezirk 8, Bezirk 9

Über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen informieren auch:

BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.  
Postfach 10 04 52
44704 Bochum
Internet: www.schiedsamt.de

Direktor des Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Georgstraße 13
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: poststelle@ag-muelheim.nrw.de
Internet: www.ag-muelheim.nrw.de

Es besteht die Möglichkeit, beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über den Link "Sich vertragen ist besser als klagen", nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung zu erhalten.

Kontakt


Stand: 28.03.2024

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