Träger des "Öffentlichen Nahverkehrs"
Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau nimmt die Aufgabenträgerschaft für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Mülheim an der Ruhr wahr.
Seit 1996 sind die Kommunen durch gesetzliche Grundlagen verpflichtet, im Zuge der sogenannten Regionalisierung des ÖPNV, die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den ÖPNV selbst zu übernehmen.
Grundlage hierfür ist die Aufstellung eines Nahverkehrsplanes (NVP), in dem die Ist-Situation beschrieben und die gewünschte Entwicklung des ÖPNV Systems dargelegt wird. Die Fortschreibung des NVP findet regelmäßig statt.
Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau definiert so das Angebot im Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr.
Aspekte wie die Linienführung, Haltestellenlage, Verkehrsmitteleinsatz, Betriebszeiten und Qualitätsstandards werden in Abstimmung mit den im Stadtgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen berücksichtigt.
Durch den europäischen Rechtsrahmen und im Zuge der Liberalisierung der Verkehrsmärkte ist die Stadt Mülheim an der Ruhr gehalten, über die Definition im NVP ein bestellfähiges ÖPNV Angebot festzuschreiben.
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Stand: 08.02.2024
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