Namensänderung
In gesetzlich eng begrenzten Fällen kann ein einmal bestehender Vor- oder Familiennamen geändert werden, wenn "wichtige Gründe" im Ausnahmefall die Änderung rechtfertigen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter "Öffentlich-rechtliche Namensänderung".
Außerdem erhalten Sie in den unten stehenden Beiträgen Informationen über die Namensführungsmöglichkeiten in der Ehe und über eine Namens- und Adressänderung in den Fahrzeugpapieren.
Stand: 23.05.2024
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