Einigungsstelle
Die Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes sehen eine zu bildende Einigungstelle vor, die dem Büro des Oberbürgermeisters zugeordnet wurde. Hier befindet sich auch die Geschäftsführung der Einigungsstelle.
Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, im Rahmen der Mitbestimmung des Personalrates, wenn eine Einigung zwischen Dienstherrin und Personalrat nicht zustande kommt, zu vermitteln und zu entscheiden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin*ihrem Stellvertreter und Beisitzer*innen.
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Stand: 02.01.2024
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