Eintragung der Führerschein-Schlüsselzahl B96 und B196

Eintragung der Führerschein-Schlüsselzahl B96 und B196

Führerschein, Fahrerlaubnis, Bürgerservice, Kfz, - Pixabay

Wenn Sie die Schlüsselzahlen B 96 oder B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten, müssen Sie vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Sie absolvieren nur die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnisverodnung - FeV - in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin bei der Führerscheinstelle.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
  2. Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196
  3. Nachweis gemäß Anlage 7b FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrer*innenschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten
  4. Zwischen Fahrer*innenschulung und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (PKW-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen - einschließlich Beladung) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Besitz der Klasse B
  2. Nachweis gemäß Anlage 7a FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrer*innenschulung von mindestens sieben Unterrichtseinheiten.

 

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie die Schlüsselzahl B96 oder B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten:

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Ein biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
  • Vertragliche Vereinbarung mit der jeweiligen Fahrschule über die  Fahrer*innenschulung nach Anlage 7a FeV (B96) oder 7b FeV (B196)
  • Bescheinigung über die absolvierte Fahrer*innenschulung nach Anlage 7a FeV (B96) oder 7b FeV (B196)

 

Gebühren

Gebühren

  • 36,30 Euro für die Eintragung der Schlüsselzahlen B 96 und B196

 

Kontakt

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Stand: 27.05.2024

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