Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Ist Ihnen die Fahrerlaubnis von einem Strafgericht oder der Verwaltungsbehörde entzogen worden oder haben Sie auf die Fahrerlaubnis verzichtet, können Sie diese im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens wieder beantragen.
Gegebenenfalls haben Sie vorab ein Informationsschreiben von der Führerscheinstelle erhalten, in dem Ihnen erläutert wurde, wann und unter welchen Bedingungen Sie die Fahrerlaubnis voraussichtlich wieder erteilt bekommen und Ihnen ein neuer Führerschein ausgestellt wird.
Eine persönliche Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Nach der Antragstellung werden die erforderlichen Unterlagen angefordert (zum Beispiel die Akten vom Gericht, der Bußgeldstelle und mehr) und ausgewertet. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Eingang der angeforderten Unterlagen. Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie unaufgefordert ein Schreiben, ob oder unter welchen Auflagen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Entziehung oder des Verzichtes nicht in Mülheim an der Ruhr gewohnt haben, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit den Mitarbeitenden der Führerscheinstelle Ihrer damaligen Wohnortbehörde in Verbindung und lassen Sie Ihre dort vorhandene Akte an die Führerscheinstelle Mülheim an der Ruhr schicken.
Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
Gebühren
- 102,40 Euro für die Antragstellung, wenn voraussichtlich kein fachärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist
- 169,40 Euro für die Antragstellung, wenn voraussichtlich ein fachärztliches und/oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist
- Sofern noch Probezeit besteht, erhöht sich die jeweilige Gebühr um 21,80 Euro
Kontakt
Stand: 18.07.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us