Niederlassungserlaubnis
Mülheim an der Ruhr/Ordnungsamt
Leineweberstraße18-20 45468Mülheim an der Ruhr

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die frühere unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung.
Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Iranischer Friseur/ Barbier schneidet einem Kunden in seinem Salon die Haare. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die frühere unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. - Bild von mostafa meraji auf Pixabay

Eine Niederlassungserlaubnis erhält, wer:

  • seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
  • den Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherungsschutz) sichern kann,
  • mindestenes 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, *1
  • in den letzten Jahren nicht wegen einer schwerwiegenden Straftat verurteilt wurde,
  • im Besitz der für die Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, *2 
  • über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und *1
  • ausreichenden Wohnraum hat.

*1 die Voraussetzung muss nicht erfüllt werden von Personen, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren.

*2 bei den Personen unter *1 reicht es aus, wenn sie sich auf einfache Art sprachlich verständigen können.

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass / Krankenversicherungsnachweis
  • 60 Monate Rentenversicherungsnachweise
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs,
  • Schulzeugnisse,
  • Mietvertag / Eigentumsnachweis
  • Einkommensnachweise (drei letzte Lohnabrechnungen, Bescheid über Kindergeld / Erziehungsgeld / Rente / ALGI / Krankengeld)

Erleichterte gesetzliche Voraussetzungen unter anderem für:

  • Ehefrau, Ehemann, Lebenspartner*in von Deutschen
  • Asylberechtigte und vergleichbare Personen
  • In Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche
  • Hochqualifizierte
  • Selbständige

Sonderregelungen

  • Für Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger*innen

Einschränkungen

Inhabende von Aufenthaltserlaubnissen, ehemals Aufenthaltsbefugnissen, aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen. Es erfolgt eine individuelle Prüfung.

Bitte beachten:
Wer noch im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung nach dem Aufenthaltsrecht (vor dem 1. Januar 2005) ist, muss nichts unternehmen. Diese gelten "automatisch" als Niederlassungserlaubnis.

Kontakt


Stand: 26.07.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel