Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht.
Erweiterte Führungszeugnisse werden Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen.
Zuständigkeit
Die Ausstellung der Führungszeugnisse und erweiterten Führungszeugnisse erfolgt durch das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn.
Antragsstellung
- Die Führungszeugnisse und erweiterten Führungszeugnisse können online beantragt werden. Eine Online-Beantragung ist ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort gestellte Anträge und dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
- Auch beim Bürgeramt können Sie die Ausstellung eines Führungszeugnisses beziehungsweise erweiterten Führungszeugnisses persönlich beantragen.
Voraussetzungen
- Die Ausstellung eines Führungszeugnisses beziehungsweise erweiterten Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen (Strafmündigkeit). Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auch von einer gesetzlichen Vertretung gestellt werden.
- Sie müssen in Mülheim an der Ruhr gemeldet sein.
Zustellung
- Die Zustellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz.
- Benötigen Sie das Führungszeugnis beziehungsweise erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke, so wird es Ihnen direkt zugestellt.
- Wird das Führungszeugnis beziehungsweise erweiterte Führungszeugnis dagegen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, wird es direkt dorthin gesendet. Dazu müssen Sie bei der Antragstellung die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben.
- Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Führungszeugnis auch zunächst an das Amtsgericht geschickt werden. Dort haben Sie die Möglichkeit, das Führungszeugnis einzusehen und gegebenenfalls gegen die Weiterleitung an die Behörde Widerspruch einzulegen.
Bearbeitungszeit
- Beim Bürgeramt aufgenommene Anträge werden täglich dem Bundesamt für Justiz übermittelt. Dort erfolgt die Ausstellung der Führungszeugnisse.
- Für die Bearbeitungszeit müssen Sie in der Regel mit zwei Wochen rechnen (EU-Bürger*innen bis zu sechs Wochen). Die Stadt Mülheim hat auf die dortige Bearbeitungszeit keinen Einfluss.
Unterlagen
- Personalausweis oder eines anderes gültiges Ausweisdokument.
- Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist eine schriftliche Anforderung im Original mit Angabe der gesetzlichen Grundlage der Stelle, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, vorzulegen.
- Soll das Führungszeugnis direkt an eine Behörde übermittelt werden so teilen Sie bitte die genaue Anschrift und das Aktenzeichen bei der Beantragung mit.
Gebühren
- 13,- Euro
- Führungszeugnisse und erweiterte Führungszeugnisse werden gebührenfrei erstellt, wenn diese zum Zwecke einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt werden, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Dienste ausgeübt werden. Die Gebührenbefreiung gilt auch für die Beantragung einer Pflegeerlaubnis als Vollzeitpfleger*in. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.
- Führungszeugnisse und erweiterte Führungszeugnisse sind bei nachgewiesener Mittellosigkeit gebührenfrei.
Die Prüfung und Entscheidung hierüber wird gegen Vorlage entsprechender Nachweise (Ausweise, Leistungsbescheide) der Betroffenen und gegebenenfalls dritter Personen getroffen.
Kontakt
Kontext
- Antrag_Führungszeugnis_ (Dateigröße: 22 KB/-typ: pdf)
- Erweitertes_Fuehrungszeugnis_ (Dateigröße: 37 KB/-typ: pdf)
Stand: 01.02.2024
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