Heimaufsicht

Veröffentlichungen der Heimaufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Tätigkeitsberichte

Nach § 14 Absatz 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) veröffentlicht die Heimaufsicht alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit.

Heimaufsicht veröffentlicht Ergebnisse der Regelprüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung - Bildausschnitt Competentia Leitfaden Vereinbarkeit Beruf und Pflege

Ergebnisberichte

Nach § 14 Absatz 9 des WTG in Verbindung mit § 4 der Durchführungsverordnung (WTG DVO) sind die wesentlichen Ergebnisse der erfolgten Regelprüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung zu veröffentlichen.

Die entsprechenden Ergebnisberichte sind als PDF-Datei beigefügt.

Die jeweils aktuellen Prüfberichte sind in den geprüften Einrichtungen an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen. Die Prüfberichte über die Regelprüfungen der vorangegangenen drei Jahre sind gegenwärtigen und künftigen Nutzenden oder von ihnen beauftragten Personen zur Einsichtnahme oder auf Wunsch in Kopie auszuhändigen.

Sie erreichen die Kolleg*innen per E-Mail: versenden

Kontext


Stand: 21.11.2024

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