Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Styrum
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2024 das vom Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung ausgearbeitete „Integrierte Handlungskonzept Mülheim-Styrum“ beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept fungiert als strategische Grundlage zur weiteren Entwicklung des Stadttteils sowie als Fundament zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Umsetzung geeigneter Maßnahmenpakete in Teilräumen Styrums.
Beteiligung der Expert*innen vor Ort
Aufbauend auf einem mehrstufigen Beteiligungsprozess sind Ideen und Anregungen der Öffentlichkeit eingeholt worden und bei der Erstellung des Konzeptes mit eingeflossen. Im November 2021 wurde erstmals eine vorlaufende Beteiligung der Stadtviertelkonferenz Styrum durchgeführt. Am 22. Juni 2022 fand auf dem Gelände der Artronauten eine umfassende Bürger*innenbeteiligung statt, um die seitens der Verwaltung identifizierten Potenziale und Hindernisse den Bewohner*innen und Akteur*innen vor Ort vorzustellen und gemeinsam erste konkrete Entwicklungsschwerpunkte und Maßnahmenvorschläge zu definieren. Anschließend wurde vom Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung ein erster Vorentwurf verfasst, der den politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit erneut vorgestellt und zur Diskussion gestellt wurde. Aufbauend auf den eingegangen Stellungnahmen wurde das Konzept schließlich finalisiert.
Konzept als langfristige Strategie
Das Integrierte Handlungskonzept Mülheim-Styrum hat das Ziel, basierend auf den heutigen städtebaulichen und sozioökonomischen Strukturen im Stadtteil, einen gesamtstrategischen Ansatz zur Steuerung der zukünftigen Stadtentwicklung festzulegen und mittel- bis langfristig die Entwicklung des Stadtteils, auch unter Inanspruchnahme von Fördermitteln, sicherzustellen. Der Fokus des Konzeptes liegt dabei auf der schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen, welche gezielt diesoziale Teilhabe, die Lebensbedingungen sowie -qualität, als auch die Bildungschancen der Menschen in Styrum verbessern sollen.
Konkrete Maßnahmen
Durch bauliche Maßnahmen sollen der öffentlich Raum und das Wohnumfeld gezielt aufgewertet sowie dabei auch den Erfordernissen des Klimawandels und der Klimaanpassung entsprochen werden. Durch verwaltungsseitige Aufwertungs- und funktionale Anpassungsmaßnahmen sollen zusätzlich auch die privaten Eigentümer*innen und die Bewohenrschaft eingebunden und aktiviert werden, um Folgeinvestitionen zu initiieren, die zu einer nachhaltigen Stabilisierung des Stadtteils beitragen. Darüber hinaus soll die Kommunikation mit der Bewohnerschaft und den Akteur*innen in Styrum weiter ausgebaut und unterstützt sowie eine Verbesserung der Außendarstellung (zum Beispiel durch Imagebildung und Branding) Styrumes erreicht werden.
Förderung und Umsetzung
Zum Erhalt von Städtebaufördermitteln gilt die im Jahr 2023 neu gefasste Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen. Demnach sind zukünftig Kurzkonzepte für noch festzulegende Teilräume im Untersuchungsraum zu verfassen. Aufbauend auf einer räumlichen Kurzanalyse und Erläuterung von Handlungsschwerpunkten, werden konkrete Maßnahmen definiert, die zu Behebung städtebaulicher Missstände dienen und für die Städtebaufördermittel beantragt werden sollen. Das beschlossene Integrierte Handlungskonzept bildet dabe die strategische Grundlage für die Ausarbeitung von konkreten Umsetzungskonzepten für bestimmte Teilräume des Stadtteils.
Mit der Vorbereitung der Antragsstellung bzw. Ausarbeitung der Umsetzungskonzepte soll begonnen werden, sobald die notwendigen Eigenmittelin entsprechender Höhe im Haushalt der Stadt Mülheim an der Ruhr zur Verfügung stehen.
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Kontext
Stand: 12.08.2024
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