Jäger*innenprüfung
Um die Jagd auszuüben und einen Jagdschein erlangen zu können, muss zuerst die Jäger*innenprüfung mit Erfolg abgelegt werden. Hierfür ist die Teilnahme an einem Lehrgang gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Prüfung besteht aus drei Abschnitten. Dem schriftlichen Teil folgt das jagdliche Schießen und im Anschluss daran der praktische und mündliche Teil.
Die Prüfung hierzu findet einmal jährlich statt und wird vom Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr abgenommen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Mindestalter 15 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. Diesem Antrag muss ein Führungszeugnis, welches nicht älter als sechs Monate sein darf, beigefügt sein.
Vorbereitungskurse für die Teilnahme an der Jäger*innenprüfung können bei der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr unter der Telefonnummer 0208 / 487194 erfragt werden.
Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO, Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr (32-11)
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
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Stand: 01.09.2023
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