Jagdschein: Antragsstellung ab sofort möglich
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Asylsystems am 31. Oktober 2024 haben sich relevante Änderungen für die Ersterteilung sowie Verlängerung von Jagdscheinen ergeben. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 BJagdG ist um zusätzliche Erkenntnisstellen erweitert worden. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 BJagdG und §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) dürfen erst nach der Antragsstellung (hier ist zunächst nur die Vorlage des Antragsformulars nötig) durch die Untere Jagdbehörde veranlasst werden.
Die Antragsstellung für das nächste Jagdjahr ist bereits jetzt möglich, auch wenn der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) noch nicht vorliegt.
Längere Bearbeitungsdauer erwartet
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz kommt es zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Eine sofortige Verlängerung des Jagdscheines ist nicht mehr möglich.
Nach dem Eingang des ausgefüllten Antrages (hier) - gerne per E-Mail an: jagd@muelheim-ruhr.de oder via Postweg an Stadt Mülheim an der Ruhr, Untere Jagdbehörde, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr - erfolgt die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Im Anschluss wird ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart.
Kontakt
Stand: 19.12.2024
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