Katzenschutzverordnung

Katzenschutzverordnung

Warum eine Katzenschutzverordnung?

Um der Erhöhung der Anzahl verwilderter Katzen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr wirksam entgegen zu steuern, den vorhandenen Bestand zu reduzierten und dadurch den betroffenen Katzen erhebliche Schmerzen und Leiden zu ersparen hat sich die Stadt Mülheim an der Ruhr entschlossen, die Katzenschutzverordnung einzuführen. Diese verpflichtet Tierhalter*innen, ihre Katzen mit Freigang kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. 

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Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft und gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben der zuständigen Behörde und deren Vertretern im Amt auf Verlangen den Nachweis über eine ordnungsgemäße Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Tiere vorzulegen.

Warum Kastrationspflicht?

Nicht kastrierte Freigänger-Katzen nehmen zwangsläufig Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf und tragen so fortlaufend zu einer Vermehrung der Katzenpopulation bei. Da Katzen zwei bis dreimal im Jahr vier bis sechs Junge bekommen können, steigt die Zahl der Tiere sehr schnell an. Dieses unkontrollierte Vermehren führt zu einem Kreislauf, der das Leid der Tiere immer weiter steigert und die Unterbringungsmöglichkeiten in Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine übersteigt. Der Weg aus diesem Kreislauf ist die Kastration der Katzen.

Alle Katzenhalter*innen in Mülheim an der Ruhr, die ihren Katzen freien Auslauf gewähren, sind daher nun verpflichtet, diese ab dem fünften Lebensmonat von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren zu lassen.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht

Katzenhalter*innen müssen ihre Freigänger-Katzen außerdem eindeutig und dauerhaft, durch die Implantation eines Mikrochips oder durch eine gut lesbare Tätowierung kennzeichnen lassen.
Die Katze ist anschließend durch die Tierhalter*innen in einem öffentlich oder privat geführten Haustierregister, wie zum Beispiel bei TASSO e. V., dem Deutschen Tierschutzbund, oder der IFTA (Internationale Zentrale Tierregistrierung) registrieren zu lassen.
Die Registrierung ist nach jedem Halter*innenwechsel zu aktualisieren.
So wird auch die Rückgabe vermisster Tiere an ihren Halter*innen erleichtert.

Informationen erhalten Sie unter:

Veterinäramt der Stadt Mülheim an der Ruhr
Leineweberstraßen 18 - 20 | 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455-3170 | Fax: 0208 / 455-58 3170

Tierschutzverein Mülheim an der Ruhr e.V.
Sunderweg 8 | 45472 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 740 20 88 | Fax: 0208 / 75 32 95
E-Mail: vorsitzender@tierschutz-muelheim-ruhr.de
www.tierschutz-muelheim-ruhr.de

Hier gelangen Sie direkt zu Katzenschutzverordnung der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Kontakt


Stand: 02.05.2023

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