Keine doppelte Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl erforderlich

Keine doppelte Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl erforderlich

Das Rats- und Rechtsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass die einmalige Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl ausreicht. Wenn Bürger*innen bereits vor dem Versand der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag gestellt haben und nun ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben, muss kein erneuter Antrag zur Briefwahl gestellt werden. 

Eine Hand steckt den roten Wahlumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel in die Wahlurne im Briefwahlbüro. - Helena Grebe

Foto: Helena Grebe, Stadt Mülheim an der Ruhr

Es liegen inzwischen mehrere hundert doppelte Briefwahlanträge von Bürger*innen vor, die nun aufwendig geprüft und anschließend gelöscht werden müssen. 

Aufgrund der geänderten wahlrechtlichen Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl werden die Stimmzettel voraussichtlich ab 7. Februar 2025 geliefert – erst ab diesem Zeitpunkt ist ein Versand der Briefwahlunterlagen möglich. Die Stadt bittet bis dahin um Geduld.

Das Rats- und Rechtsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, das für die Organisation und Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zuständig ist, bittet darum von Nachfragen abzusehen, da keine weiterreichenden Auskünfte erteilt werden können.

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Stand: 10.02.2025

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