Archiv-Beitrag vom 24.11.2020Keine verkaufsoffenen Adventssonntage
Das Oberverwaltungsgericht hat am 24. November entschieden, dass es in diesem Jahr keine landesweite Ladenöffnung an den Adventssonntagen geben wird.
Die Landesregierung wollte verkaufsoffene Adventssonntage, um Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an Samstagen zu vermeiden.
Das Gericht hatte jedoch erhebliche Zweifel daran, dass Sonntagsöffnungen geeignet seien, das Infektionsrisiko einzudämmen. Daher bleiben an diesen Tagen auch die Mülheimer Geschäfte geschlossen.
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Stand: 27.11.2020
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