Kommunalwahlen

Alle fünf Jahre entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mülheim an der Ruhr über die Zusammensetzung des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen in ihrem Stadtgebiet.

Wer darf bei den Kommunalwahlen wählen?

Wahlberechtigt ist für die Gemeindewahlen (§ 7 Kommunalwahlgesetz - KWahlG) wer am Wahltag

  1. Deutscher oder Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt),
  2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet (das ist das Stadtgebiet) seine oder ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine oder ihre Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Aufteilung des Mülheimer Wahlgebietes

Wahl der Bezirksvertretung

Bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk. Das Stadtgebiet in Mülheim an der Ruhr ist in drei Stadtbezirke unterteilt, für die jeweils eine Bezirksvertretung gewählt wird.

Die drei Stadtbezirke sind:

  • Rechtsruhr - Süd
  • Rechtsruhr - Nord
  • Linksruhr

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit der Bezirksvertretungen.

Wahl des Rates der Stadt

Das Wahlgebiet umfasst bei der Wahl des Rates der Stadt zunächst das gesamte Stadtgebiet. Der für die Kommunalwahlen gebildete Wahlausschuss ist für die näheren Einteilung des Wahlgebietes zuständig.

Sitzung des Rates der Stadt im Ratssaal. Oberbürgermeister Ulrich Scholten. Rathaus. 10.12.2015 Foto: Walter Schernstein - Walter Schernstein

Das Kommunalwahlgesetz gibt vor, dass die Hälfte der Vertreter und Vertreterinnen im Rat der Stadt direkt aus den Kommunalwahlbezirken gewählt werden. Die übrige Besetzung des Rates ergibt sich aus den Reservelisten der Parteien beziehungsweise Wählergruppen. Der Wahlausschuss der Gemeinde teilt deshalb das Wahlgebiet in so viele Kommunalwahlbezirke ein, wie Vertreterinnen und Vertreter direkt in den Wahlbezirken zu wählen sind. In Mülheim sind dies 27 Kommunalwahlbezirke, da der Rat der Stadt mit 54 Mitgliedern besetzt ist.

Die 27 Kommunalwahlbezirke sind in Mülheim in insgesamt 108 Stimmbezirke eingeteilt in denen jeweils ein Wahllokal zur Stimmabgabe eingerichtet wird. Diese haben im Gegensatz zu den Wahlbezirken nur eine wahltechnische organisatorische Bedeutung. Die Stimmbezirke sind nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Dabei ist zu beachten, dass kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner und Einwohnerinnen umfasst und die Zahl der Wahlberechtigten eines Stimmbezirkes nicht so gering ist, dass erkennbar ist, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

Hier finden Sie nähere Informationen zum Rat der Stadt.

Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen

Wahlvorschläge für die 27 Wahlbezirke können von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Reservelisten für die Wahl des Rates der Stadt und Listenwahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertretungen können dahingegen nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen den Anlagen der Kommunalwahlordnung entsprechen. Die erforderlichen Formblätter werden auf Anfrage vom Rats- und Rechtsamt kostenlos zur Verfügung gestellt.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde.

Wahlsystem bei den Kommunalwahlen

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Bei der Wahl des Rates der Stadt werden die jeweiligen Bewerber und Bewerberinnen in den einzelnen Kommunalwahlbezirken und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien beziehungsweise Wählergruppen der Wahlbezirksbewerber und Wahlbezirksbewerberinnen gewählt. Dies verdeutlicht beispielsweise die Darstellung der Wahlvorschlagsträger und Wahlvorschlagsträgerinnen auf dem Stimmzettel. Neben den Angaben zu den jeweiligen Bewerbenden für den Kommunalwahlbezirk werden auch die ersten drei Namen der Personen auf der Reserveliste eingedruckt.

Abweichend hiervon werden die Bezirksvertretungen durch eine reine Verhältniswahl auf der Grundlage von Listenwahlvorschlägen der Parteien oder Wählergruppen gewählt. Hierbei erfolgt lediglich ein Eindruck der ersten drei Kandidaten des Listenwahlvorschlags.

Durch die zwei differenziert zu betrachtenden Wahlen haben die Wählerinnen und Wähler jeweils eine Stimme für die Wahl des Rates der Stadt sowie eine Stimme für die Wahl der Bezirksvertretung in dem entsprechenden Stadtbezirk.

Nächste Wahlen

Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden im Jahre 2020 statt. Die Wahlperiode der kommunalen Vertretungen beträgt ausnahmsweise rund sechseinhalb Jahre; sie endet am 31. Oktober 2020.


Weitere Infos

Stand: 16.01.2020

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