Korruption
Mandatstragende sind zur Auskunft verpflichtet!
Ein Ziel des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) ist es, durch erhöhte Transparenz in Politik und Verwaltung, bereits den Anschein von Korruption vermeiden zu helfen.
Das Gesetz verpflichtet die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden zur Erteilung bestimmter Auskünfte. Die Auskünfte umfassen den ausgeübten Beruf, Beratungsverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien oder Organen privatrechtlicher Unternehmen sowie Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien und sind jährlich zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 1 Absatz 1 Nummer 3 und 7 KorruptionsbG.
Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr müssen konkret die Mitglieder des Rates der Stadt, die Mitglieder der Ausschüsse einschließlich der sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürger und die Mitglieder der Bezirksvertretungen gegenüber dem Oberbürgermeister die vorstehend genannten Auskünfte erteilen.
Diese Auskünfte der ehrenamtlich tätigen Mandatstragenden veröffentlicht die Stadt Mülheim an der Ruhr im Ratsinformationssystem. Die Informationen sind dort bei den jeweiligen Personen abrufbar.
Kontakt
Stand: 04.02.2025
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