Korruption
Mandatsträger*innen sind zur Auskunft verpflichtet!
Ein Ziel des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG NRW) ist es, durch erhöhte Transparenz in Politik und Verwaltung, bereits den Anschein von Korruption vermeiden zu helfen.
Das Gesetz verpflichtet die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden zur Erteilung bestimmter Auskünfte. Die Auskünfte umfassen den ausgeübten Beruf, Beratungsverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien oder Organen privatrechtlicher Unternehmen sowie Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien und sind jährlich zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 1 Absatz 1 Nummer 3 und 7 KorruptionsbG NRW.
Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr müssen konkret die Mitglieder des Rates der Stadt, die Mitglieder der Ausschüsse einschließlich der „sachkundigen Bürger*innen“ und die Mitglieder der Bezirksvertretungen gegenüber dem Oberbürgermeister die vorstehend genannten Auskünfte erteilen.
Diese Auskünfte der ehrenamtlich tätigen Mandatstragenden veröffentlicht die Stadt Mülheim an der Ruhr. Eingebettet in das Ratsinformationssystem sind die Informationen dort über den öffentlichen Zugang unter der Rubrik "Anti-Korruption" abrufbar.
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Stand: 24.01.2024
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