Kosten einer Beisetzung
Da die Gebühren einer Beerdigung beziehungsweise Bestattung je nach Art, Ausführung und Ausstattung im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, ist für einen genaueren Kostenüberblick eine Einzelanfrage bei der Friedhofsverwaltung unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche sinnvoll. Dies ist auch im Rahmen der Vorsorge noch zu Lebzeiten möglich und nicht ungewöhnlich.
Die Friedhofsgebühren gliedern sich in einzelne Nutzungsgebühren für die entsprechende Nutzungsdauer der Grabstätten von bis zu 30 Jahren, Gebühren für die Durchführung der Beisetzung, Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Nutzung von Bestattungseinrichtungen und sonstige in Anspruch genommene Nebenleistungen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Aufstellung, dass neben den friedhofsbezogenen Gebühren weitere Kosten, unter anderem für Bestattungsinstitute, Steinmetzbetriebe und Friedhofsgärtnereien entstehen. Sie erhalten nach einer Beisetzung in der Regel zwei Rechnungen, eine vom Bestattungsunternehmen und eine von der Friedhofsverwaltung.
Eine detaillierte Liste aller Kosten finden Sie in der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe.
Kontakt
Stand: 07.12.2023
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