Kostenlose Kinderbetreuung bei städtischen Veranstaltungen
Sie wollen an einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen teilnehmen, haben aber keine Aufsichtsperson für Ihr Kind? Die Verwaltung bietet Ihnen ab sofort bei städtischen Veranstaltungen mit Bürger*innenbeteiligung wieder eine kostenlose Kinderbetreuung an, damit Sie sich aktiv einbringen können! Nutzen Sie unseren Service!
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Mülheim hat auf Antrag im Gleichstellungsausschuss beschlossen, bei städtischen Veranstaltungen mit Bürger*innenbeteiligung wieder eine kostenlose Kinderbetreuung anzubieten. Bei Veranstaltungen, zu denen die Mülheimer Bürger*innen explizit zum Mitwirken und/oder Zuhören eingeladen wird, stehen qualifizierte Betreuungskräfte für Ihren „Nachwuchs“ zur Verfügung – sofern die Nachfrage besteht.
Wie wird die Kinderbetreuung organisiert?
Bei der Stadt
Jeder Fachbereich ist verpflichtet, die Notwendigkeit von Kinderbetreuung zu prüfen und schließlich zu organisieren. Bei der Bekanntmachung der Veranstaltung wird auf diesen Service und die erforderliche Anmeldung der Kinder hingewiesen. Das Amt für Kinder, Jugend und Schule kümmert sich zentral um die Anmeldung und die entsprechende Betreuung.
Bei Ihnen
Um die Betreuung der Kinder bedarfsgerecht bereitstellen zu können, bitten wir Sie Anzahl und Alter der zu betreuenden Kinder rechtzeitig bei der zentralen Stelle des Amtes für Kinder, Jugend und Schule anzugeben. Die Voranmeldefrist beträgt fünf Tage vor Veranstaltung. Die Anmeldung kann unter der Rufnummer 0208 / 455-4534 oder per E-Mail unter spielplatzpaten@muelheim-ruhr.de erfolgen.
Um Ihre Erreichbarkeit bei der Veranstaltung sicherzustellen, sollten sie Ihre Handynummer spätestens vor der Veranstaltung bei den Betreuungskräften hinterlegen.
Wer betreut?
Ihre Kinder sind uns wichtig, darum sorgen wir für eine Betreuung durch qualifizierte Kräfte. Auswahl und Einsatz dieser Betreuungskräfte geschieht durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule.
Bei jeder Veranstaltung sind mindestens zwei Personen für die Betreuung im Einsatz. Denn eine der beiden ist immer für die Kinder da, während die andere jederzeit einen Erziehungsberechtigten unmittelbar erreichen können muss.
Wie wird betreut?
Das Betreuungsangebot beginnt 15 Minuten vor und endet 15 Minuten nach jeder Veranstaltung.
Getränke und Verpflegung werden während der Betreuungszeit nicht angeboten. Bitte sorgen Sie daher selbst für Ihr Kind.
Über das Amt für Kinder, Jugend und Schule werden geeignete Spielmaterialien und Bücher zum Vorlesen bereitgestellt.
Kontakt
Stand: 18.12.2023
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