Kraftfahrzeugsteuer
Befreiung oder Ermäßigung
Aufgrund des Kraftfahrzeugsteuergesetzes können Menschen mit Schwerbehinderung, die ein Auto auf sich angemeldet haben, die Befreiung oder eine Ermäßigung beantragen. Das setzt voraus, dass das Fahrzeug auch nur zur Fortbewegung oder zur Führung des Haushaltes der betroffenen Person benutzt wird. Der Antrag kann bei den für den Bereich Mülheim an der Ruhr zuständigen Hauptzollämtern in Essen oder Duisburg gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich wegen der Befreiung oder Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer direkt an die Zollämter:
Zoll Duisburg
Köhnenstraße 5 - 11 (barrierefreier Zugang über Am Burgacker 30)
47051 Duisburg
Telefon: 0203 / 7134 - 469
Sprechzeiten
- Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
- Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
- Dienstag: geschlossen
Zoll Essen
Hafenstraße 280
45356 Essen
Telefon: 0201 / 83 63 40
Sprechzeiten
- Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter Steuerbefreiung für Fahrzeuge und auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 26.04.2024
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