Lärmaktionsplan 2024

Lärmaktionsplan 2024

Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. In den Städten und Ballungsräumen ist man häufig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Durch die Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie sollen potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen vermieden, Belästigungen verringert und ein ungestörter Schlaf ermöglicht werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die zuständigen Behörden zur Durchführung einer Lärmkartierung und einer Lärmaktionsplanung.Foto: Rolf Handke/Pixelio

Die Lärmkartierungsergebnisse der 4. Runde für das Mülheimer Stadtgebiet sind im Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ 

Im Oktober 2024 wurde der Lärmaktionsplan 2024 (4. Runde) als Fortschreibung des vom Rat der Stadt beschlossenen Lärmaktionsplans 2023ff (3. Runde, Vorlage - V 23/0718-01, Beschluss vom 14.12.2023) in Kraft gesetzt. Durch Weisung der Bezirksregierung vom Mai 2024 wurde die Stadt Mülheim zuvor zu einer Fertigstellung der Lärmkartierung und darauf basierend der Erstellung eines Lärmaktionsplans inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 18.10.2024 verpflichtet. Von der Bezirksregierung wurde dieses Vorgehen in der Weisung empfohlen, um ein bereits 2016 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland allgemein abzuwenden. Durch die vorgenommenen Neuberechnungen ergeben sich Änderungen im Zahlenwerk, die jedoch im Ergebnis keine Änderung des erst Ende 2023 beschlossenen Maßnahmenkatalogs erfordern.

Der Lärmaktionsplan 2024 bezieht sich ausschließlich auf folgende Lärmquellen:
Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm (Deutsche Bahn, Straßen- und Stadtbahn) Fluglärm (Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim, Flughafen Düsseldorf) sowie auf die im Lärmaktionsplan aufgeführten sogenannten IED-Anlagen. Andere Lärmquellen (zum Beispiel Gewerbe- und Sportanlagen, Geräte und Maschinenlärm, Nachbarschaftslärm) fallen nicht unter den Regelungsbereich der EU-Umgebungslärmrichtlinie und werden daher im Lärmaktionsplan nicht behandelt. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnte der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 in der Zeit vom 26. September bis zum 17. Oktober 2024 auf dieser Seite oder im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim im Amt für Umweltschutz, eingesehen werden. Anregungen und Hinweise konnten entweder direkt vor Ort, per E-Mail (E-Mail: laermaktionsplan@muelheim-ruhr.de) oder per Post (Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Umweltschutz, 70.2 Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim) eingereicht werden. Alle bis zum 17. Oktober 2024 eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden im Anschluss geprüft (s. Anlagen Öffentlichkeitsbeteiligung).

Von den in der Öffentlichkeitbeteiligung vorgebrachten Eingaben, wird der Lärmschutz außerhalb des formellen Rahmens des Lärmaktionsplans mittel- bis langfristig zwei Bereiche nochmals näher betrachten. Dies ist zum einen die Lärmsituation im Abschnitt der Saarner Straße von Saarnberg bis Prinzeß-Luise-Straße als auch die Situation am Zubringer zur A 40 im Bereich der Filchnerstraße. Bei letzterem wird das Amt für Umweltschutz prüfen, ob vor Ort ggf. die derzeit geltenden Lärmsanierungsgrenzwerte des Bundes überschritten sind und in dieser Hinsicht auf die Autobahn GmbH zugehen. Davon abgesehen betrafen die Eingaben Abschnitte an denen bereits eine Prüfung vorgesehen ist, häufig aber auch Straßenabschnitte, bei denen aus fachlicher Sicht des Lärmschutzes kein weitergehender Handlungsbedarf/-rahmen für die Lärmaktionsplanung erkannt werden kann. Thematisch dominierte bei den von den Beteiligten eingebrachten Vorschlägen zum Straßenverkehr erneut der allgemeine Wunsch nach Geschwindigkeitsüberwachung, Geschwindigkeitsreduzierung und –verstetigung. Im Hinblick auf die zum Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim erfolgten Eingaben, wird fachlich darauf hingewiesen, dass Eingaben erneut nicht nur aus dem Bereich unter dem direkten und indirekten Einfluss der Platzrunde erfolgten, sondern auch aus deutlich entfernteren Siedlungsbereichen. Es wird allgemein darauf hingewiesen, dass die Lärmaktionsplanung kein geeignetes Instrumentarium ist, um bestehende Konflikte rund um den Verkehrslandeplatz zu lösen. Dies gilt gleichermaßen auch für den Fluglärm des Airports Düsseldorf. Zur Thematik der Ruhigen Gebiete erfolgten keine Eingaben.

Der Lärmaktionsplan 2023ff (3. Runde) der Stadt Mülheim an der Ruhr wurde durch die Aufstellung des Lärmaktionsplans Mülheim 2024 überprüft und aktualisiert. Aufgrund der Aktualität des Lärmaktionsplans 2023ff erfolgt keine Neuaufstellung, sondern entsprechend den Anforderungen des Landes eine Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans. Der Mülheimer Lärmaktionsplan 2023ff ist durch den Rat der Stadt beschlossen (Vorlage - V 23/0718-01, Beschluss vom 14.12.2023). Der Lärmaktionsplan 2024 ist als dessen Fortschreibung / Ergänzung angelegt. Die Fortschreibung durch den Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Mülheim an der Ruhr dokumentiert die bereits vorhandenen Strategien der Lärmvermeidung im Rahmen der Umwelt-, Stadt- und Verkehrsplanung sowie der städtischen Klimaschutzaktivitäten. Unter Fortführung der bereits ergriffenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Fortschreibung weiterhin eine Schwerpunktsetzung auf folgende Bausteine:

- Lärmoptimierte Fahrbahnbeläge

- Ersatz gepflasterter Gleisbereiche

- Lärmmindernde Straßenraumgestaltung

- Lärmschutzanforderungen an die Baulastträger (Bundesfernstraßen, Schienenwege)

Mit Beschluss des Rates zum Lärmaktionsplan 2023ff ist die Verwaltung zudem mit der Prüfung geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen an den folgenden als Lärmbrennpunkte ausgewiesenen Abschnitten beauftragt:

1. Aktienstraße von Bahnlinie bis Schmitzbauerstraße

2. Dickswall von Althofstraße bis Oststraße

3. Am Schloss Broich von Schloßberg bis Fossilienstraße

4. Eppinghofer Straße / Sandstraße von Aktienstraße bis Tourainer Ring

5. Düsseldorfer Straße / Alte Straße von Nachbarsweg bis Düsseldorfer Straße

6. Leineweberstraße von Friedrich-Ebert-Straße bis an die Ruhr

7. Aktienstraße (Ost) von Klippe / Knappenweg bis zur A40

8. Oberhausener Straße von Dümptener Straße bis Augustastraße

9. Kölner Straße (Eschenbruch/Heidendoren)

10. Zeppelinstraße (Obere Saarlandstraße/Tilsiter Straße)

Die Prüfung soll sukzessive erfolgen und bis spätestens 2027 abgeschlossen sein. Eine Fortschreibung oder Ergänzung dieses Prüfungsumfanges durch den Lärmaktionsplan 2024 ist nicht vorgesehen bzw. erfolgt.

Ein zentrales Thema der Umgebungslärmrichtlinie ist es auch Ruhige Gebiete zu schützen. Mit dem Beschluss zum Lärmaktionsplan 2023ff wurden erstmals 39 Erholungsräume als Ruhiges Gebiet ausgewiesen. Damit wurden Ruhige Gebiete für die Stadtplanung zu einem abwägenden Belang, auf den im Rahmen möglicher Entwicklungen oder Inanspruchnahme des städtischen Freiraumsystems durch die Planungsträger Rücksicht genommen werden muss. Für eine Erweiterung der mit dem Lärmaktionsplan 2023ff beschlossenen Gebietskulisse der ruhigen Gebiete wird fachlich keine Notwendigkeit gesehen. Eine Ergänzung dieser Gebiete ist mit der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2024 daher nicht erfolgt. Aus meldetechnischen Gründen gegenüber der EU erhielten diese Gebiete im Rahmen der Fortschreibung lediglich eine neue Nummerierung.

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Stand: 11.11.2024

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