Umgebungslärm
Was ist Umgebungslärm?
Als Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien definiert, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dazu zählt die Umgebungsrichtlinie den Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Flugverkehrslärm, sowie den Lärm von Industrie– und Gewerbeanlagen.
Dabei gilt zu beachten, dass Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen und mehr), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen nicht zum Umgebungslärm zählen.
Dieser Umgebungslärm belastet die Bevölkerung seit Jahren unvermindert stark und nimmt in Teilen bereits die Gesundheit beeinträchtigende Ausmaße an.
Neues aus der EU
Die Europäische Union hat erstmalig die bislang vom europäischen Recht ausgeklammerten Geräuschimmissionen erfasst und nimmt nun durch eine neue gestaltete Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedstaaten der EU in die Pflicht, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen genau zu analysieren und Aktionspläne aufzustellen, wie die hohen Lärmbelastungen reduziert werden können.
Was beinhaltet die EU-Umgebungslärmrichtlinie?
Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2002/49/EG im Jahre 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm setzte die Europäische Union neue Akzente im Lärmschutz. Diese Richtlinie verfolgt das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet dabei: „Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.”
Die Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Damit entfällt auch die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung von Schallimmissions- und Lärmminderungsplänen als kommunale Pflichtaufgabe für Gebiete, in denen schädliche Umweltauswirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind.
Gerade im Ruhrgebiet und in den Ballungszentren Nordrhein - Westfalens ist die Lärmsituation aufgrund der Dichte der Verkehrsnetze und der hohen Bevölkerungszahl besonders problematisch. Hier sind zum Teil komplexe, durch Verkehr, Industrie und Gewerbe verursachte Lärmbelästigungen anzutreffen. Umso wichtiger ist die Bedeutung der EU-Umgebungslärmrichtlinie als Instrument der Lärmbekämpfung.
Wie wird die Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt?
Die Umsetzung der Richtlinie ist dabei mit drei wesentlichen Aufgaben verbunden:
- die Erstellung von Lärmkarten,
- die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen sowie
- die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne.
In Mülheim an der Ruhr ist die Umgebungslärmplanung ein wesentliches Instrument, um die EU-Vorgaben zu erfüllen.
Weitere Informationen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Mülheim an der Ruhr, sowie allgemeine Hintergrundinformationen finden Sie unter den folgenden Links:
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Stand: 10.08.2022
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