Archiv-Beitrag vom 14.06.2022Land finanziert Kräfte im Gesundheitsamt

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Das Land NRW unterstützt die Kreise und kreisfreien Städte bei der Finanzierung der Personalkosten zur Umsetzung der „Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht“

Das Land NRW unterstützt die Kreise und kreisfreien Städte bei der Finanzierung der Personalkosten zur Umsetzung der Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht. - Online Redaktion - Referat I - Canva - katesept2004

Angesichts der Umsetzung des Bundesgesetzes „Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht“ hat das Amt für Gesundheit und Hygiene die Verwaltungsverfahren zu Personen, die keine beziehungsweise unzureichende Nachweise im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erbringen, sicherzustellen. Die Aufgabe der Umsetzung der bundeseinheitlichen Regelung wurde vom Bund auf die Kommunen übertragen und stellt diese vor personelle Herausforderungen. Aus diesem Grund unterstützt das Land NRW die Kreise und kreisfreien Städte finanziell bis zum 31. Dezember 2022. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können bis zu zwei Personen befristet eingestellt werden, um das Amt für Gesundheit und Hygiene bei der Umsetzung zu unterstützen.

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Stand: 14.06.2022

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