Archiv-Beitrag vom 02.10.2020Landeshilfen wurden gewährt
Stadt erhält 31,7 Millionen Euro Stärkungspaktmittel sowie 14,5 Millionen Euro Corona-Sonderhilfen für das Jahr 2020
Heute ist die durch das Land gewährte Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz in Höhe von 31,7 Millionen Euro bei der Stadt Mülheim an der Ruhr eingegangen.
Mülheim an der Ruhr erhält als hochverschuldete Stadt in der dritten Stufe des Stärkungspakts Stadtfinanzen bis 2022 insgesamt rund 160 Millionen Euro Landeshilfe. Diese bereits eingeplanten Mittel müssen vollständig dem städtischen Etat zugeführt werden und tragen damit zur Verringerung des Defizits bei. Voraussetzung für die Auszahlung der Gelder war die Genehmigung des Haushaltes 2020.
Stadtkämmerer Frank Mendack. (Foto: Walter Schernstein)
Nachdem bereits das Jahr 2019 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, ist auch die Haushaltsplanung für dieses Jahr durch die Bezirksregierung positiv bewertet worden, auch wenn die Covid-19-Pandemie eine enorme zusätzliche Belastung darstellt, die nicht aufgefangen werden kann. In diesem Zusammenhang wurden zur Unterstützung 14,5 Millionen Euro als Landeshilfen für die Stärkungspaktkommune zur Verfügung gestellt.
Kämmerer Frank Mendack freut sich über die zeitnahe Auszahlung der Finanzhilfen, da nun Ausgaben wie geplant getätigt werden können, was insbesondere die Wirtschaft in der schwierigen Zeit der Corona-Krise stützen wird. Die Maßnahmen von Bund und Land helfen dem städtischen Haushalt zwar, es ist derzeit aber nicht davon auszugehen, dass die coronabedingten Einnahmeausfälle komplett kompensiert werden, sondern ein Defizit zurückbleiben wird.
Die Haushalte der kommenden Jahre stellen coronabedingt eine besondere Herausforderung für die Kommunen dar. Es fehlt aktuell - mit Ausnahme der erhöhten Übernahme der Kosten der Unterkunft - jegliche finanzielle Unterstützung von Bund und Land für die Auswirkungen der Coronakrise in den folgenden Jahre.
So rechnet der Kämmerer weiterhin mit erheblichen Ausfällen der Gewerbesteuer und mit höheren Kosten im Gesamthaushalt, beispielsweise durch verstärkte Arbeitslosigkeit oder die weitere Bereitstellung der pandemiebedingten Infrastruktur. Dazu gehört die Ermöglichung notwendiger Testungen, der erhöhte Hygienestandard oder auch veränderte IT-Erfordernisse.
Kontakt
Stand: 02.10.2020
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us