Landschaftsplan - Abschnitt B 2.3 - Entwicklungsziel 3 - Wiederherstellung

Landschaftsplan - Abschnitt B 2.3 - Entwicklungsziel 3 - Wiederherstellung

Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft.

 

Gesamtflächengröße im Geltungsbereich: 22,0 ha

 

Die mit dem Entwicklungsziel 3 dargestellten Flächen sind unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wiederherzustellen Rekultivierungen sollen eine ökologisch verträgliche Einbindung von Eingriffen und Maßnahmen in die umgebende Landschaftsstruktur zum Ziel haben

Bei der Wiederherstellung sind bestehende Rekultivierungspläne zu beachten; die Rekultivierungsmaßnahmen sind ggf. auf ihre Auswirkungen auf den Naturhaushalt hin zu überprüfen und falls erforderlich, in Abstimmung mit dem Träger der Rekultivierung zu ändern oder zu ergänzen.

Das Entwicklungsziel 3 wird dargestellt, wenn Landschaftsräume in ihrem ökologischen Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur nachhaltig geschädigt oder stark vernachlässigt sind.

Es handelt sich sowohl um Gebiete mit großflächigen Beeinträchtigungen oder Schädigungen wie z. B. Abgrabungen, Verfüllungen und Halden, als auch um intensiv ackerbaulich genutzte Flächen nach Flurbereinigungsmaßnahmen oder auf grundwassernahen Grünlandstandorten oder atypisch genutzte Teile historischer Kulturlandschaften.

Zur Erfüllung dieses Entwicklungszieles werden in der Festsetzungskarte Maßnahmen nach § 26 LG getroffen, darüber hinaus können auch Schutzausweisungen nach §§ 19-23 LG festgesetzt werden.

 

Entwicklungsraum 3.1:
Bodendeponie im Styrumer Ruhrbogen

 

Flächengröße ca. 22.0 ha

Ziele der Landschaftsplanung:

  • Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auf der Grundlage eines ökologisch orientierten Rekultivierungsplanes



  • Einbindung des Deponiegeländes in die Landschaft unter besonderer Berücksichtigung des Biotop-und Artenschutzes

Der Landschaftsraum umfasst eine großflächige Bodendeponie in der ehemals überfluteten Ruhraue. Teile der Aufschüttungsflächen werden von nitrophilen Pflanzengesellschaften bedeckt.

Raumfunktionen/Leistungen des Naturhaushaltes:

- Arten- und Biotopschutz: Geringe bis mittlere Bedeutung im Bereich der temporären Ruderalfluren für angepasste Tier- und Pflanzenarten
- Bestandteil einer regional bedeutsamen Grünverbindung im Ballungsraum ("Grünzug A")

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz. 

Kontakt


Stand: 02.12.2005

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