Landschaftsplan - Abschnitt B 2.4 - Entwicklungsziel 4 - Ausbau
Textliche Festsetzungen Ausbau der Landschaft für die Erholung
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Erläuterungen |
Das Entwicklungsziel entfällt für diesen Landschaftsplan. |
Das Entwicklungsziel wurde nicht aufgenommen, da im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes keine Landschaftsteile schwerpunktmäßig für die Erholung ausgebaut werden sollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass keinerlei Maßnahmen für eine Aufwertung der Landschaft für Erholungszwecke getroffen werden können. So tragen die Anlage naturnaher Lebensräume sowie Gehölzanpflanzungen zur Aufwertung der Landschaft für die naturnahe, stille Erholung bei. |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 18.05.2015
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