Landschaftsplan - Abschnitt B 2.5 - Entwicklungsziel 5 - Ausstattung
Textliche Festsetzungen |
Erläuterungen |
Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas. |
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Das Entwicklungsziel entfällt für diesen Landschaftsplan. |
Das Entwicklungsziel wurde nicht aufgenommen, weil im Geltungsbereich des Landschaftsplanes keine Landschaftsteile schwerpunktmäßig für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas ausgebaut werden sollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass keinerlei Maßnahmen zum Schutz gegen Immissionen oder zur Verbesserung des Klimas getroffen werden können. So trägt zum Beispiel die Anlage von Gehölzpflanzungen dazu bei, einen lokalen Immissionsschutz zu erreichen oder das Klima zu verbessern. |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 18.05.2015
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