Landschaftsplan - Abschnitt B 2.6 - Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung

Landschaftsplan - Abschnitt B 2.6 - Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung

 

 

Erläuterungen


 

 

Textliche Festsetzungen

 

Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderen Verfahren.





Gesamtflächengröße im Geltungsbereich circa 57,3 Hektar (ha).

Sind in dem Flächennutzungsplan Bau-, Gemeinbedarfs- oder Ver- und Entsorgungsflächen dargestellt, die noch nicht entsprechend ihrer Zweckbestimmung ausgebaut sind, so werden diese Flächen mit dem Entwicklungsziel 6 belegt, weil im Landschaftsplan gemäß § 16 (2) LG die planerischen Vorgaben zu beachten sind.

Die derzeitige Landschaftsstruktur und Flächennutzung ist bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung im wesentlichen zu erhalten; soweit erforderlich, sind Pflegemaßnahmen durchzuführen. Im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Umweltverträglichkeit geplanter Bauvorhaben festzustellen; die Realisierung soll unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse erfolgen.
Bedeutende vorhandene natürliche Landschaftselemente, wie zum Beispiel Siepen, wertvolle Gehölze, naturnahe Bachläufe und Kleingewässer, sind auch über die Realisierung der Bauleitplanung hinaus zu erhalten und gegebenenfalls durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan zu sichern. Darüber hinaus sind bauliche Anlagen - insbesondere Ortsränder und Gewerbegebiete – landschaftsgerecht einzugrünen. Hierbei ist auch von der Möglichkeit der Fassaden- und Dachbegrünung Gebrauch zu machen.

Das Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit zu versickern. Abstandsflächen sind nach Möglichkeit naturnah zu gestalten.

Die derzeitige Landschaftsstruktur soll bis zu Realisierung der Bauleitplanung erhalten bleiben. Darüber hinaus können im Landschaftsplan Festsetzungen nach §§ 19 - 26 LG getroffen werden. Schutzausweisungen gemäß §§ 20, 22 und 23 LG sind in den Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Festsetzungen haben in enger Abstimmung mit den Zielen der Bauleitplanung zu erfolgen; mit kostenintensiven Maßnahmen sollte Zurückhaltung geübt werden.

Das Entwicklungsziel 6 widerspricht somit nicht der vorgesehenen Entwicklung der Bauleitplanung und der Landesplanung, es entbindet jedoch auch nicht von den Regelungen des § 8 BNatSchG und der §§ 4 - 6 LG (Eingriffsregelung).

Bei der Ausarbeitung von Bebauungsplänen ist begleitend ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, der Aussagen zur Pflege und Entwicklung der Landschaft trifft und die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festsetzt.

 

Entwicklungsraum 6.1:
Deponieerweiterungsfläche zur Klärschlammdeponie am Kolkerhofweg in Speldorf

 

Flächengröße circa 21,8 ha

Ziele der Landschaftsentwicklung:

  • Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung oder Planfeststellung.

Es handelt sich um überwiegend landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzte Flächen, die von Bahntrassen begrenzt werden.

Raumfunktionen:

  • Flächennutzungsplan (Entwurf): Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen

 

Entwicklungsraum 6.2:
Geplante Mischgebietsflächen am Schlippenweg

 

Flächengröße circa 8,5 ha

Ziele der Landschaftsentwicklung:

  • Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung

Es handelt sich um als Acker- und Grünland genutzte landwirtschaftliche Flächen.

Raumfunktionen:

  • Flächennutzungsplan: Mischgebietsflächen

 

Entwicklungsraum 6.3:
Geplante Wohnbau/Gewerbeflächen an der Kölner Straße

 

Flächengröße circa 20,51 ha

Ziele der Landschaftsentwicklung:

  • Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung

Die Flächen stehen derzeit zum Teil in ungeordneter Gewerbenutzung und sind von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen

Raumfunktionen:

  • Flächennutzungsplan: gemischte Bauflächen

 

Entwicklungsraum 6.4:
Geplante Sonderbaufläche "Das Dorf - Heilpädagogische Werkstätten" / Theodor-Fliedner-Werk an der Kölner Straße

 

Flächengröße circa 6,5 ha

Ziele der Landschaftsentwicklung:

  • Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung

Der landwirtschaftlich genutzte Raum wird durch vereinzelte Gehölzbestände gegliedert.

Raumfunktionen:

  • Flächennutzungsplan: Sonderbaufläche

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 18.05.2015

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