Landschaftsplan - Abschnitt C 2.1 - Naturschutzgebiete

Landschaftsplan - Abschnitt C 2.1 - Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete als die strengste Flächenschutz-Kategorie werden aus ökologischen, wissenschaftlichen, geologischen oder ästhetischen Gründen festgesetzt.

Häufig werden die Täler großer Bäche, Flussauen, Berghänge oder zusammenhängende Wälder als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Wanderweg am Auberg
Naturschutzgebiet "Ruhrtalhang am Auberg"


Naturschutzgebiete gemäß § 20 LG

Flächengröße insgesamt ca. 1.128,0 ha.

Hinweis:
Die Naturschutzgebiete sind mit ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 10.000 dargestellt.
Die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen gliedern sich in die Allgemeinen Festsetzungen, die für alle Naturschutzgebiete gültig sind, und die Besonderen Festsetzungen für die einzelnen Naturschutzgebiete.

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 01.12.2005

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