Landschaftsplan - Abschnitt C 4.1 - Erstaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten

Landschaftsplan - Abschnitt C 4.1 - Erstaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten

Erstaufforstung wird in Naturschutzgebieten und 
Geschützten Landschaftsbestandteilen 
festzgesetzt, um naturnahe Waldbereiche zu vervollständigen.

Es kommen Flächen in Frage, auf denen natürlicher Gehölzjungwuchs z.B. wegen dichtem Adlerfarn schlechte Startchancen hat.

Schonung im Uhlenhorst
Aufforstung im Uhlenhorst


Textliche Festsetzungen

Erläuterungen



4.1.1
Größe: ca. 0,5 ha

Grünlandbrache östlich Hof Benzenberg.

Aufforstung mit Rotbuchen (Fagus sylvatica)



Die Fläche liegt im NSG Nr. 14 "Rohmbachtal und Rossenbecktal".

Die Festsetzung dient der Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften.



Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 29.11.2005

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel