Landschaftsplan - Abschnitt C 4.1 - Erstaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten
Erstaufforstung wird in Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen festzgesetzt, um naturnahe Waldbereiche zu vervollständigen. Es kommen Flächen in Frage, auf denen natürlicher Gehölzjungwuchs z.B. wegen dichtem Adlerfarn schlechte Startchancen hat. |
Aufforstung im Uhlenhorst |
Textliche Festsetzungen |
Erläuterungen |
4.1.1 Grünlandbrache östlich Hof Benzenberg. Aufforstung mit Rotbuchen (Fagus sylvatica) |
Die Fläche liegt im NSG Nr. 14 "Rohmbachtal und Rossenbecktal". Die Festsetzung dient der Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften. |
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 29.11.2005
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us