Landschaftsplan - Abschnitt C 4.2 - Wiederaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten

Landschaftsplan - Abschnitt C 4.2 - Wiederaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten

Pappelwald in der Rumbachaue Festsetzungen zur Wiederaufforstung
werden in wertvollen Bereichen wie Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen festgesetzt, um langfristig einseitige und instabile Wirtschaftswälder durch naturnahe, vielfältige 
Waldgesellschaften zu ersetzen.

 

Textliche Festsetzungen

 

Spätestens nach Erreichen der Hiebreife sind bei Wiederaufforstung die in den nachfolgend genannten Flächen nicht heimischen Gehölze durch Arten der potentiellen natürlichen Vegetation zu ersetzen.

Erläuterungen

 

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften, insbesondere der Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten für Pflanzen, Tiere, der Artenvielfalt und der Sicherung der Waldfunktionen.

4.2.1
Flächengröße etwa 3,1 Hektar (ha)

Uferbegleitende Waldflächen entlang des Hexbaches und seiner Zuläufe.

Die Flächen liegen im Naturschutzgesetz (NSG) Nr. 1 Hexbachtal. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.2
Flächengröße etwa 7,6 ha

Uferbegleitende Waldflächen sowie Waldflächen an der Reuterstraße.

Die Flächen liegen im NSG Nr. 2 Winkhauser Bachtal

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.3
Flächengröße etwa 0,5 ha

Waldfläche unterhalb des Styrumer Schlossweges im Wassergewinnungsgelände.

Die Fläche liegt im NSG Nr. 3 Styrumer Ruhraue. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.4
Flächengröße etwa 8,4 ha

Laubmischwaldflächen am Hang der Hansbergstraße.

Die Flächen liegen im Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 1 Gehölzbestand südlich Hansbergstraße. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.5
Flächengröße etwa 4,4 ha

Waldfläche an der Arthur-Brocke-Allee.

Die Flächen liegen im LB Nr. 3 Buchenwald an der Artur-Brocke-Allee. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.6
Flächengröße etwa 1,7 ha

Waldfläche am Speldorfer Bach.

Die Fläche liegt im
LB Nr. 4 Speldorfer Bach.

nördlich des Uhlenhorstweges. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.7
Flächengröße etwa 14,4 ha

Mehrere Waldstücke im Bereich des oberen Scheuerbachtales zwischen Lönsweg und Ehrenfriedhof.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 5 Scheuerbachtal
.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.8
Flächengröße etwa 4,7 ha

Waldflächen westlich des Worringer Reitweges an der Stadtgrenze zu Duisburg innerhalb des Broich-Speldorfer Waldes.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 6 Hangquellen des Bummelbaches.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.9
Flächengröße etwa 61,3 ha

Zahlreiche Waldflächen im Auenbereich und an den Hängen der Fließgewässer.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 6 Rumbachtal, Gothenbach, Schlippenbach.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.10
Flächengröße etwa 8,9 ha

Waldfläche am Steilufer der Ruhr.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 7 Bewaldeter Ruhrsteilhang Kahlenberg.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.11
Flächengröße etwa 0,4 ha

Waldfläche südlich Schulte-Marxloh.

Die Fläche liegt im
LB Nr. 8 Bachtal am Schultenberg.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.12
Flächengröße etwa 18,8 ha

Waldflächen in der Aue und an den Hängen des Forstbachtales.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 7 Forstbachtal.

In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich verbreitet Pappelforste auf Auenstandorten, vereinzelt sind Nadelgehölze in Laubwälder eingemischt. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.13
Flächengröße etwa 14,3 ha

Mehrere Waldflächen nördlich und südlich der Mendener Brücke.

Die Flächen liegen im NSG Nr. 4 Saarn-Mendener Ruhraue. Sowie dem gemeldeten FFH-Gebiet DE- 4507-301 Ruhraue Mülheim.

Die Festsetzung dient dem Erhalt der naturnahen Auenwaldgesellschaften sowie der Beseitigung und Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.14
Flächengröße etwa 0,3 ha

Waldfläche im gesamten Quellbereich der Wöllenbeck.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 12 Quellbereich Wöllenbeck.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.15
Flächengröße etwa 36,0 ha

Waldflächen in der Aue und den Quellgebieten des oberen Schengerholzbaches.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 8 Schengerholzbachtal.

Es finden sich wiederholt kleine Nadelforste und Einmischung von Kiefern und Fichten in naturnahen Auen- und Bruchwäldern.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.16
Flächengröße etwa 73,7 ha

Waldflächen innerhalb des Broich-Speldorfer Waldes.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 9 Hangquellen an der Tannenstraße. 

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.17
Flächengröße etwa 168,4 ha

Waldflächen zwischen Oemberg und Großenbaumer Straße (Oemberg-Moor, Wambach-Niederung, Oberlauf des Wambaches, Bahlenberg) sowie östlich der A 3 (Sachtenhorst).

Unberührt bleibt die forstwirtschaftliche Nutzung der im Besitz des Grafen von Spee befindlichen Waldflächen als Nadelholzwald oder Schmuckreisigkultur bis maximal 15 % dieser Flächen. Eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde ist hierzu nicht erforderlich.

Die Flächen liegen im NSG Nr. 10 Wambachtal und Oembergmoor. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

 

4.2.18
Flächengröße etwa 41,9 ha

Waldflächen in der Aue des Rohmbaches und der Rossenbeck sowie entlang der Zuläufe.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 14 Rohmbachtal und Rossenbecktal.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.19

Flächengröße etwa 39,0 ha

Waldflächen im Bereich der Wambachquellen und seiner Zuflüsse am Auberg.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 12 Auberg und Oberläufe des Wambaches.

In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich an einigen Stellen nicht heimisch-standort­gerechte Gehölze. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und dem Erhalt der naturnahen Waldgesellschaftenschaften.

4.2.20
Flächengröße etwa 0,6 ha

Waldflächen am Wambach im Bereich Winsterstraße/Faulenkamp.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 17 Wambachtal im Bereich der Straße Faulenkamp.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.21
entfällt

Der ursprünglich festgesetzte Geschützte Landschaftsbestandteil Quellbereich am Eschenbruch“ ist in das Naturschutzgebiet 2.1.2.12 Auberg und Oberläufe des Wambachs einbezogen worden. Die neue Forstliche Festsetzung trägt die Nummer 4.2.19.

4.2.22
Flächengröße etwa 38,9 ha

Waldflächen im gesamten Hangbereich des Auberges zum Ruhrtal und auf dem vorgelagerten ehemaligen Bahndamm.

Die Fläche liegt im
NSG Nr. 13 Ruhrtalhang am Auberg.

In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich neben kleineren Nadelforsten wiederholt Laubwälder mit einzelnen Nadelbäumen sowie Roteichen- und Robinienbestände. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.23
Flächengröße etwa 48,4 ha

Waldflächen in der Rottbachaue zwischen den Quellgebieten und der Mündung in den Entenfang.

Unberührt bleibt die forstwirtschaftliche Nutzung der im Besitz des Grafen von Spee befindlichen Waldflächen als Nadelholzwald beziehungsweise Schmuckreisigkultur bis maximal 15 % dieser Fläche. Eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde ist hierzu nicht erforderlich.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 11 Rottbachtal.

In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich wiederholt kleinflächig Roteichen-, Kiefern- und Fichtenforste auf Auenstandorten, vereinzelt sind Nadelgehölze in Laubwälder eingemischt. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.24
Flächengröße etwa 6,1 ha

Waldflächen in der Aue und an den Hängen des Zinsbachtales.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 15 Zinsbachtal.

Es finden sich einzelne Pappeln auf Auenstandorten, Robinien im Hangbereich. Vereinzelt sind Nadelgehölze in Laubwälder eingemischt. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.25
Flächengröße etwa 1,6 ha

Buchenwaldfläche am Hang des Kerbtales.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 23 Bachtal und Hangterrassen am Schnellenkampshof.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.26

Flächengröße etwa 18,1 ha

Hang- und Auenwälder des Schmitterbachtales zwischen Auberg und Mintard.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 19 Schmitterbachtal

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.27

Flächengröße etwa 27,5 ha

Waldflächen am Ruhrtalhang zwischen Schmitterbachtal und Stadtgrenze zum Kreis Mettmann.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 16 Mintarder Ruhrtalhang und Mintarder Berg.

In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich Nadelbäume und Roteichen in Laubwälder eingemischt oder kleinflächig bestandsbildend. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.28
Flächengröße etwa 2,4 ha

Waldflächen im Bereich Haubach/Brucher Hof.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 27 Haubachzuläufe am Brucher Hof.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.29
Flächengröße etwa 7,3 ha

Waldfläche innerhalb des Broich-Speldorfer Waldes westlich und östlich der A3.

Die Flächen liegen im
LB Nr. 25 Haubach westlich des Golfplatzes.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

4.2.30
Flächengröße etwa 104,1 ha

Waldflächen östlich und westlich der A3 in der Lintorfer Mark.

Unberührt bleibt die forstwirtschaftliche Nutzung der im Besitz des Grafen von Spee befindlichen Waldflächen als Nadelholzwald oder Schmuckreisigkultur bis maximal 15 % dieser Fläche. Eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde ist hierzu nicht erforderlich.

Die Flächen liegen im
NSG Nr. 18 Quellenhang in der Lintorfer Mark
.

Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 22.05.2015

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