Landschaftsplan - Abschnitt C 4.2 - Wiederaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten
Festsetzungen zur Wiederaufforstung werden in wertvollen Bereichen wie Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen festgesetzt, um langfristig einseitige und instabile Wirtschaftswälder durch naturnahe, vielfältige Waldgesellschaften zu ersetzen. |
Textliche Festsetzungen
Spätestens nach Erreichen der Hiebreife sind bei Wiederaufforstung die in den nachfolgend genannten Flächen nicht heimischen Gehölze durch Arten der potentiellen natürlichen Vegetation zu ersetzen. |
Erläuterungen
Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften, insbesondere der Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten für Pflanzen, Tiere, der Artenvielfalt und der Sicherung der Waldfunktionen. |
4.2.1 Uferbegleitende Waldflächen entlang des Hexbaches und seiner Zuläufe. |
Die Flächen liegen im Naturschutzgesetz (NSG) Nr. 1 Hexbachtal. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.2 Uferbegleitende Waldflächen sowie Waldflächen an der Reuterstraße. |
Die Flächen liegen im NSG Nr. 2 Winkhauser Bachtal. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.3 Waldfläche unterhalb des Styrumer Schlossweges im Wassergewinnungsgelände. |
Die Fläche liegt im NSG Nr. 3 Styrumer Ruhraue. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.4 Laubmischwaldflächen am Hang der Hansbergstraße. |
Die Flächen liegen im Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 1 Gehölzbestand südlich Hansbergstraße. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.5 Waldfläche an der Arthur-Brocke-Allee. |
Die Flächen liegen im LB Nr. 3 Buchenwald an der Artur-Brocke-Allee. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.6 Waldfläche am Speldorfer Bach. |
Die Fläche liegt im nördlich des Uhlenhorstweges. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.7 Mehrere Waldstücke im Bereich des oberen Scheuerbachtales zwischen Lönsweg und Ehrenfriedhof. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.8 Waldflächen westlich des Worringer Reitweges an der Stadtgrenze zu Duisburg innerhalb des Broich-Speldorfer Waldes. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.9 Zahlreiche Waldflächen im Auenbereich und an den Hängen der Fließgewässer. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.10 Waldfläche am Steilufer der Ruhr. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.11 Waldfläche südlich Schulte-Marxloh. |
Die Fläche liegt im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.12 Waldflächen in der Aue und an den Hängen des Forstbachtales. |
Die Flächen liegen im In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich verbreitet Pappelforste auf Auenstandorten, vereinzelt sind Nadelgehölze in Laubwälder eingemischt. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.13 Mehrere Waldflächen nördlich und südlich der Mendener Brücke. |
Die Flächen liegen im NSG Nr. 4 Saarn-Mendener Ruhraue. Sowie dem gemeldeten FFH-Gebiet DE- 4507-301 Ruhraue Mülheim. Die Festsetzung dient dem Erhalt der naturnahen Auenwaldgesellschaften sowie der Beseitigung und Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.14 Waldfläche im gesamten Quellbereich der Wöllenbeck. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.15 Waldflächen in der Aue und den Quellgebieten des oberen Schengerholzbaches. |
Die Flächen liegen im Es finden sich wiederholt kleine Nadelforste und Einmischung von Kiefern und Fichten in naturnahen Auen- und Bruchwäldern. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.16 Waldflächen innerhalb des Broich-Speldorfer Waldes. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.17 Waldflächen zwischen Oemberg und Großenbaumer Straße (Oemberg-Moor, Wambach-Niederung, Oberlauf des Wambaches, Bahlenberg) sowie östlich der A 3 (Sachtenhorst). Unberührt bleibt die forstwirtschaftliche Nutzung der im Besitz des Grafen von Spee befindlichen Waldflächen als Nadelholzwald oder Schmuckreisigkultur bis maximal 15 % dieser Flächen. Eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde ist hierzu nicht erforderlich. |
Die Flächen liegen im NSG Nr. 10 Wambachtal und Oembergmoor. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften.
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4.2.18 Waldflächen in der Aue des Rohmbaches und der Rossenbeck sowie entlang der Zuläufe. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.19 Flächengröße etwa 39,0 ha Waldflächen im Bereich der Wambachquellen und seiner Zuflüsse am Auberg. |
Die Flächen liegen im In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich an einigen Stellen nicht heimisch-standortgerechte Gehölze. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und dem Erhalt der naturnahen Waldgesellschaftenschaften. |
4.2.20 Waldflächen am Wambach im Bereich Winsterstraße/Faulenkamp. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.21 |
Der ursprünglich festgesetzte Geschützte Landschaftsbestandteil Quellbereich am Eschenbruch“ ist in das Naturschutzgebiet 2.1.2.12 Auberg und Oberläufe des Wambachs einbezogen worden. Die neue Forstliche Festsetzung trägt die Nummer 4.2.19. |
4.2.22 Waldflächen im gesamten Hangbereich des Auberges zum Ruhrtal und auf dem vorgelagerten ehemaligen Bahndamm. |
Die Fläche liegt im In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich neben kleineren Nadelforsten wiederholt Laubwälder mit einzelnen Nadelbäumen sowie Roteichen- und Robinienbestände. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.23 Waldflächen in der Rottbachaue zwischen den Quellgebieten und der Mündung in den Entenfang. Unberührt bleibt die forstwirtschaftliche Nutzung der im Besitz des Grafen von Spee befindlichen Waldflächen als Nadelholzwald beziehungsweise Schmuckreisigkultur bis maximal 15 % dieser Fläche. Eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde ist hierzu nicht erforderlich. |
Die Flächen liegen im In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich wiederholt kleinflächig Roteichen-, Kiefern- und Fichtenforste auf Auenstandorten, vereinzelt sind Nadelgehölze in Laubwälder eingemischt. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.24 Waldflächen in der Aue und an den Hängen des Zinsbachtales. |
Die Flächen liegen im Es finden sich einzelne Pappeln auf Auenstandorten, Robinien im Hangbereich. Vereinzelt sind Nadelgehölze in Laubwälder eingemischt. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.25 Buchenwaldfläche am Hang des Kerbtales. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.26 Flächengröße etwa 18,1 ha Hang- und Auenwälder des Schmitterbachtales zwischen Auberg und Mintard. |
Die Flächen liegen im |
4.2.27 Flächengröße etwa 27,5 ha Waldflächen am Ruhrtalhang zwischen Schmitterbachtal und Stadtgrenze zum Kreis Mettmann. |
Die Flächen liegen im In den überwiegend naturnahen Wäldern finden sich Nadelbäume und Roteichen in Laubwälder eingemischt oder kleinflächig bestandsbildend. Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.28 Waldflächen im Bereich Haubach/Brucher Hof. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.29 Waldfläche innerhalb des Broich-Speldorfer Waldes westlich und östlich der A3. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
4.2.30 Waldflächen östlich und westlich der A3 in der Lintorfer Mark. Unberührt bleibt die forstwirtschaftliche Nutzung der im Besitz des Grafen von Spee befindlichen Waldflächen als Nadelholzwald oder Schmuckreisigkultur bis maximal 15 % dieser Fläche. Eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde ist hierzu nicht erforderlich. |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient der Beseitigung von Beeinträchtigungen und der Wiederherstellung naturnaher Waldgesellschaften. |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 22.05.2015
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