Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2.1 - Anlage von Feldgehölzen

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2.1 - Anlage von Feldgehölzen

Feldgehölze sollen der Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes dienen und Tieren und Pflanzen inmitten intensiv genutzter Flächen als Rückzugsorte zur Verfügung stehen.

Meist werden Feldgehölze an Ackerrändern oder Geländekanten durch Pflanzung heimischer und standortgerechter Gehölze geschaffen.

Feldgehölz
Altes Feldgehölz zwischen Weideflächen in Holthausen



Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

Zweck der Festsetzungen:

  • Schaffung von Lebensräumen für zahlreiche, z. T. gefährdete und seltene Tier- und Pflanzenarten,
  • Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes und somit Steigerung des Erlebniswertes der Landschaft in ausgeräumten, intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen,

Bei den Pflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze als Baumschulpflanzen nach den geltenden Gütebestimmungen zu verwenden. Es sind ausschließlich Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation zu verwenden.

Die Anpflanzungen sind fachgerecht auszuführen und bis zur Sicherung des Bestandes, mindestens jedoch zwei Jahre lang, ordnungsgemäß zu pflegen und vor Wild- und Weideviehverbiss zu schützen. Ausfälle sind durch Nachpflanzungen zu ersetzen.

Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (2) LG.

Soweit erforderlich, sollen für die Durchführung der Anpflanzungen Ausführungs- bzw. Pflegepläne erstellt werden.

Die Bestimmungen bzgl. der Schutzstreifen für Leitungen sowie die geltenden Richtlinien für Anpflanzungen an Straßen sind zu beachten.

Die Anpflanzungen sind mit den zu beteiligenden Behörden, Stellen bzw. Ver- und Entsorgungsunternehmen abzustimmen.



5.2.1.1
Fläche: ca. 0,1 ha

Anlage eines Feldgehölzes nördlich der Bergerstraße.

 

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 14 "Fulerum Icktener Terrassenplatten".



5.2.1.2
Fläche: ca. 1,4 ha

Anlage eines Feldgehölzes nördlich der Siedlung "Wöllenbeck".

 

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 14 "Fulerum Icktener Terrassenplatten".



5.2.1.3
Fläche: ca. 2,9 ha

Anlage eines Feldgehölzes östlich der Mendener Straße zwischen "Wöllenbeck" und "Holde Straße".

 

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 14 "Fulerum Icktener Terrassenplatten".



5.2.1.4
Fläche ca. 0,4 ha

Anlage eines Feldgehölzes an der Riemelsbeck/Großbeckes

 

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr.11 "Oppspring und Rumbachtal"







Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.



Kontakt


Stand: 29.11.2005

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