Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2.3 - Anlage von Waldmänteln
Artenreiche Waldmäntel dienen der Erhöhung der Strukturvielfalt, dem Schutz des Waldes und sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Sie sind wesentliche Bestandteile eines attraktiven Landschaftsbildes.
Meist wird die Pflanzung heimischer und standortgerechter Strauch- und Baumarten dort festgesetzt, wo Wald übergangslos an Landwirtschaftsflächen grenzt. |
Waldmantel mit blühenden Schlehen am Auberg |
Textliche Festsetzungen |
Erläuterungen |
Zweck der Festsetzungen:
Bei der Anlage der Waldmäntel sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze als Baumschulpflanzen nach den geltenden Gütebestimmungen zu verwenden. Es sind ausschließlich Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation zu verwenden. Die Anpflanzungen sind fachgerecht auszuführen und bis zur Sicherung des Bestandes, mindestens jedoch zwei Jahre lang, ordnungsgemäß zu pflegen und vor Wild- und Weideviehverbiss zu schützen. Ausfälle sind durch Nachpflanzungen zu ersetzen. |
Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (2) LG. Soweit erforderlich, sollen für die Durchführung der Anpflanzungen Ausführungs- bzw. Pflegepläne erstellt werden. Die Anpflanzungen sind mit den zu beteiligenden Behörden und Stellen abzustimmen. |
5.2.3.1 Länge: süd-östlich ca. 700 m, nord-westlich: ca. 220 m Anlage eines Waldmantels beidseitig des beweideten Siepens östlich der Klaus-Groth-Straße. |
Die Anpflanzung befindet sich im NSG Nr. 2 "Winkhauser Bachtal". |
5.2.3.2 Länge: ca. 300 m Anlage eines Waldmantels am südlichen Rand des Rumbachtals östlich Großbeckes. |
Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 14 "Fulerum Icktener Terrassenplatten". |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 29.11.2005
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