Landschaftsplan - Sonstiger Geltungsbereich
Als "Sonstiger Geltungsbereich" werden in der Festsetzungskarte Flächen dargestellt, die ohne weitere Festsetzungen im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegen. Sie liegen in der Regel im baulichen Aussenbereich im Sinne von § 35 BauGB.
Informationen zu den Flächen sind in den jeweiligen Entwicklungszielen zu den Entwicklungsräumen enthalten.
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
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Stand: 12.01.2006
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