Landtagswahlen
Von den obersten nordrhein-westfälischen Verfassungsorganen wird nur der Landtag durch Volkswahlen gebildet.
Alle fünf Jahre wählen die Menschen in Nordrhein-Westfalen ihre Volksvertretung. Wie sich das Parlament zusammensetzt, entscheiden die Wählerinnen und Wähler mit ihren Stimmen, die sie bei der Landtagswahl abgeben.
Grundsätze der Wahl
Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen, mindestens 181, werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Das sind die Wahlgrundsätze, wie sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gelten.
Zahl der Abgeordneten
Mindestens 181 Sitze im Parlament sind zu vergeben. 128 Parlamentarier und Parlamentarierinnen werden direkt in den Landtag gewählt, indem sie in ihrem Wahlkreis die meisten Wählerstimmen erreichen. Mindestens 53 weitere Abgeordnete ziehen über die Landesliste ihrer Partei ins Parlament ein.
Für eine Zeitspanne von fünf Jahren sind die Abgeordneten des Parlaments gewählt, um ihr Mandat, also ihren Auftrag auszufüllen, nämlich die Bevölkerung politisch zu repräsentieren. Dabei sind sie an keinerlei Weisung gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet. Insofern geben die Wähler und Wählerinnen den Politikerinnen und Politikern nicht nur ihre Stimme, sondern auch ihr Vertrauen.
Nähere Informationen zum Thema "Landtag NRW" findet man auf der Internetseite des Landtags.
Stand: 10.07.2019
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