Luftreinhalteplan: Maßnahmen

Luftreinhalteplan: Maßnahmen

Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan West werden von der Bezirksregierung Düsseldorf Maßnahmen festgesetzt, die zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen beziehungsweise zum Einhalten der gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe erforderlich sind. Alle Verursachergruppen, die zu den zu hohen Emissionen beitragen, sind durch geplante Gegenmaßnahmen betroffen: die Industrie ebenso wie Hausbrand und Verkehr. Betroffene Kommunen und Interessenverbände wurden in den Planungsprozess einbezogen.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 unterstützt in seinen drei Teilplänen West, Nord und Ost den regionalen Ansatz der Luftreinhaltung im Ruhrgebiet in seiner Gesamtheit. Entsprechend werden zunächst die in allen drei Teilplänen gleichermaßen verwendeten regional wirkenden Maßnahmen aufgeführt. Diese werden durch lokale Maßnahmen ergänzt, die nur in den jeweiligen Stadtgebieten von Bedeutung sind.

Eine ausführliche Darstellung der Maßnahmen befindet sich im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Kapitel fünf), der auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen ist.

Die Maßnahme Umweltzone wird gesondert beschrieben.

Regional wirkende Maßnahmen

  • R.1 Mobilitätsmanagement als Beitrag zur Luftreinhaltung
  • R.2 VRR-Tickets
  • R.3 Angebot FirmenTicket öffentliche Institutionen
  • R.4 Angebot FirmenTicket für Unternehmen
  • R.5 Optimierung des individuellen Parkraummanagements
  • R.6 Anreize zur ÖPNV-Nutzung
  • R.7 Verdichtung des beschilderten Radverkehrsnetzes
  • R.8 Neubeschaffung von Bussen ÖPNV
  • R.9 Vergabe von Fahrleistungen im ÖPNV und Schülerverkehr
  • R.10 Lkw-Routenplanung
  • R.11 Umweltbewusstes Fahren
  • R.12 Förderung umweltfreundlicher Dienstfahrten und -gänge
  • R.13 Förderung eines möglichst umweltfreundlichen Mobilitätsverhaltens in den Unternehmen
  • R.14 Landes- und Regionalplanung
  • R.15 Bauleitplanung
  • R.16 Staubmindernde Maßnahmen bei Baustellen
  • R.17 Emissionsarme Baumaschinen
  • R.18 Energieversorgung
  • R.19 Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
  • R.20 Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen
  • R.21 Die Städte nehmen nach Möglichkeit am Zertifizierungsverfahren „European Energy Award“ (EEA) teil
  • R.22 Zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet wird eine abgestimmte Pressearbeit durchgeführt.
  • R.23 Konzept zur Identifizierung maßgeblicher bestehender Quellen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (PM10 und NO2)
  • R.24 Kontrolle der verkehrlichen Maßnahmen
  • R.25 Umsetzungsüberprüfung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans

Lokale Maßnahmen Mülheim an der Ruhr

  • MH.1 Lkw-Durchfahrtverbot auf der Aktienstraße
  • MH.2 Nahverkehrsplan (NVP)
  • MH.3 Bewerbung ÖPNV-Angebot
  • MH.4 Einsatz neuer emissionsarmer Fahrzeuge (Verkehrsbetriebe)
  • MH.5 ÖPNV-Bevorrechtigung
  • MH.6 Firmenticket für Beschäftigte der Stadt Mülheim
  • MH.7 Einsatz schadstoffarmer Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge
  • MH.8 Einsatz schadstoffarmer Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge auf der Aktienstraße
  • MH.9 Optimierung der Wegweisung im Stadtgebiet
  • MH.10 Lkw-Routenplan
  • MH.11 Erstellung eines Wegweisers für energiesparendes Verhalten und der finanziellen Fördermöglichkeiten
  • MH.12 Umrüstung der Fahrzeuge der öffentlichen Verwaltung
  • MH.13 Beteiligung am europäischen Bündnis „Konvent der Bürgermeister/-innen
  • MH.14 Beteiligung am Projekt ÖKOPROFIT
  • MH.15 Neuanschaffung von Fahrzeugen der öffentlichen Verwaltung
  • MH.16 Baustellenkoordination im Umfeld der Aktienstraße

Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet werden weiterhin umfassend ausgewertet. Erkenntnisse aus der Evaluation werden in die gegebenenfalls erforderliche Fortschreibung einfließen.

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Stand: 10.03.2017

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