Luftreinhalteplan Ruhrgebiet

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet

In der gesamten EU gilt eine Luftqualitätsrichtlinie, die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub, Stickstoffdioxid und weiteren Luftschadstoffen festlegt. Grund sind zahlreiche Studien, die bestätigen, dass Luftschadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub zum Auftreten verschiedener Atemwegserkrankungen bis hin zu Krebs beitragen.

Blick über das Ruhrgebiet, von Essen nach Mülheim. Luftreinhalteplan Ruhrgebiet. - Canva

Die Luftqualität wird in Nordrhein-Westfalen gemäß der EU-Luftqualitätsrichtline 2008/50/EG systematisch überwacht. Für die Gebiete, in denen die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden, sind Luftreinhaltepläne aufzustellen.
Die Luftreinhaltepläne umfassen alle Maßnahmen, die zur Einhaltung der Grenzwerte ab einem Stichtag und auf Dauer notwendig sind. Werden trotz ergriffener Maßnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten sind die Pläne fortzuschreiben.

In allen Ruhrgebietsstädten, wie auch in vielen weiteren Städten Nordrhein-Westfalens, werden die EU-Grenzwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid überschritten. Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg haben daher gemeinsam den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet aufgestellt.

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011

Im Jahre 2008 trat der erste Luftreinhalteplan Ruhrgebiet in Kraft. Nach einem Evaluierungsprozess wurde er in den Folgejahren fortgeschrieben. Der aktuelle Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 trat am 15. Oktober 2011 in Kraft. Er besteht aus den drei Teilplänen West, Nord und Ost, die den übergreifenden regionalen Ansatz der Luftreinhaltung im gesamten Ruhrgebiet zu Grunde legen. Für Mülheim ist der Teilplan West relevant, er umfasst die Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan West legt für Mülheim eine Umweltzone, 25 regionale Maßnahmen und 16 lokale Maßnahmen fest. Es handelt sich um industriell und verkehrlich wirkende Maßnahmen sowie verkehrsplanerische und städteplanerische Maßnahmen. Ziel der Einzelmaßnahmen ist die dauerhafte Verminderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung beziehungsweise das Einhalten der gesetzlichen Grenzwerte. Von den geplanten Gegenmaßnahmen sind alle Verursachungsgruppen, die zu den hohen Emissionen beitragen, betroffen. Für die Mülheimer Bürger*innen ändern sich insbesondere die Abgrenzung und Regelungen der Umweltzone.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar. Beim Umweltministerium (MKULNV NRW) finden Sie umfassende Informationen zur Luftreinhaltung, zu Luftreinhalteplänen und Umweltzonen.

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Stand: 29.04.2021

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