Archiv-Beitrag vom 03.05.2022Maskenpflicht ab sofort aufgehoben:
Mitarbeitende und Besucher*innen müssen keine Maske mehr tragen
Bei der Stadt fällt ab sofort die Maskenpflicht. Das gilt für Besucher*innen genauso wie für Mitarbeitende. „Wir sprechen aber weiter die Empfehlung aus, zum Schutz vor Corona eine Maske zu tragen“, sagt Krisenstabsleiter, Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort. In Kürze werden entsprechende Aushänge zur Aufhebung der Maskenpflicht an den Eingängen angebracht.
Für die Entscheidung sind die zurzeit geltenden rechtlichen Coronavorschriften überprüft worden. Diese geben vor, dass Arbeitgeber*innen verpflichtet sind, einen Mindestabstand zwischen Beschäftigten oder zwischen Beschäftigten und Kund*innen zu gewährleisten. Soweit dies nicht möglich ist, sind Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel transparente Abtrennungen zu installieren. „Diese Schutzvorkehrungen sind alle getroffen“, betont Steinfort.
„Auch der im Corona-Krisenstab vertretene ärztliche Sachverstand befürwortet diese Aufhebung“, so der Krisenstabsleiter weiter. „Sie wird mit der sehr hohen Immunisierungsrate und dem zumeist milden Verlauf der Erkrankungen begründet. Wie in den letzten beiden Sommern rechnet man auch für diesen Sommer mit einem weiteren Rückgang der Infektionen. Damit kann auch die Akzeptanz einer eventuell im Herbst wieder notwendigen Maskenpflicht erhöht werden.“
Soweit in einzelnen Verwaltungsbereichen Zweifel an der zukünftigen Luftqualität entstehen, können dort CO2-Messgeräte aufgestellt werden. „Es hat allerdings in der Vergangenheit solche Messungen gegeben, deren Werte immer deutlich unter dem kritischen Wert von 1.000 ppm lagen“, erklärt Steinfort.
In Teilbereichen der Berufsfeuerwehr (zum Beispiel Rettungsdienst) und des Gesundheitsamtes bleibt die Maskenpflicht aufgrund der geltenden Coronaschutzverordnung bestehen. Dies gilt auch für Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber*innen und für die städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen. Auch für ambulante Pflegedienste und ähnliche Unternehmen gilt weiterhin die Maskenpflicht gemäß der Coronaschutzverordnung.
Für Trauungen wird eine besondere Regelung getroffen: Das Standesamt kann den Gästen im Vorfeld der Trauung die Wahl überlassen, entweder weiterhin mit Mund-Nasen-Schutz zu kommen oder darauf zu verzichten. In diesem Fall muss allerdings der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden, so dass dementsprechend weniger Personen an der Trauung teilnehmen können.
Personen, die an Trauerfeiern teilnehmen, ist im Vorfeld die Wahl überlassen, entweder weiterhin mit Mund-Nasen-Schutz zu kommen oder darauf zu verzichten.
Bei einem Verzicht auf die Maske ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten und es können dementsprechend weniger Personen an einer Trauerfeier teilnehmen. Bestatter*innen werden gebeten, diese Entscheidung im Vorfeld der Anmeldung der Bestattung gemeinsam mit den Angehörigen herbeizuführen.
„Mir ist bewusst, dass diese Änderung sowohl Befürworter*innen als auch Gegner*innen haben wird“, sagt Steinfort. „Deshalb möchte ich betonen, dass ich meine Entscheidung mit besonderer Sorgfalt und unter Abwägung aller Belange getroffen habe, die im Krisenstab und auch darüber hinaus vorgetragen wurden. Und zu guter Letzt ist nicht zu vergessen, dass diejenigen, die trotz der getroffenen Schutzvorkehrungen besondere Sorge um ihre Gesundheit haben, sich durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin selbst schützen können.“
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Stand: 06.05.2022
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